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Unvermeidlich

4.7.2014 – Im konkreten Fall konnte der OGH gar nicht anders. Im Gesetz heißt es nämlich: „Die Krankenbehandlung muß ausreichend und zweckmäßig sein, sie darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Durch die Krankenbehandlung sollen die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und die Fähigkeit, für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit wiederhergestellt, gefestigt oder gebessert werden. Die Leistungen der Krankenbehandlung werden, soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt wird, als Sachleistungen erbracht.“

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen, außer dass der durchschnittliche, hilfeheischende Patient davon nicht die leiseste Ahnung hat – wir haben ja angeblich „das beste Gesundheitssystem der Welt“. Er ist deshalb auch der Meinung, eine private Zusatzdeckung sei hinausgeschmissenes Geld. Oft und oft kämpfe ich deshalb gegen Windmühlen!

Friedrich-Karl Ludwig MAS

ludwig@ludwig-lup.com

zum Artikel: „Brillen, Linsen, Lasern – was zahlt die Kasse?”.

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