Urteil zeigt Wichtigkeit vorvertraglicher Aufklärung

8.9.2010 – „Hier irrt der OGH ... nicht.“ Wer immer schon einmal ein Seminar des ausgewiesenen Experten Prof. Fenyves belegt hat, kennt dessen Spruch „Hier irrt der OGH“, wenn dessen Entscheidung nicht mit seiner eigenen Meinung übereinstimmt. So wie die geltenden Bestimmungen dargelegt sind, ist in diesem Spruch der Sachverhalt richtig beurteilt und es zeigt sich einmal mehr, wie wichtig die vorvertragliche Aufklärung und die laufende Betreuung in unserer Branche ist. Wobei natürlich dahingestellt bleibt, ob der Versicherungsnehmer seinem Betreuer – welcher gewerberechtlichen Natur auch immer – von dem Umbau und der Verbringung des Geschirrs tatsächlich berichtet hätte. Jedenfalls eine interessante Problemstellung, die das Spannungsfeld unserer Tätigkeit gut ausleuchtet.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Kostbares Geschirr im Keller nicht versichert”.

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