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Vereinheitlichung bei Haftungsfragen

16.12.2008 – In Wirklichkeit geht es nur den drei Berufsgruppen darum, sich klar zu definieren, was ich auch für richtig finde. Ob nun die Makler die Ärzte sind und die Agenten die Sanitäter sei dahingestellt – aber Fakt ist, dass der Makler weit strengere Haftungen hat als ein Agent, der in einem ähnlichen bzw. gleichen Betätigungsfeld oft vom Unternehmen, das er vertritt, gut abgesichert ist.

Um ehrlich zu sein habe ich diesen Unterschied nie verstanden – warum ist ein „Kundenvertreter“ der das Produkt der Banania anbietet, anders zu sehen als der „Versicherungsbevollmächtigte“, der das selbe Produkt anbietet? Mir ist der Unterschied zwischen Makler und Agent sehr wohl bewusst. Was dies in einer fehlerhaften Produktbeschreibung oder in einem fehlerhaften Verkauf zu suchen hat ist mir nicht erklärbar.

Auch ich als Agent habe seit vielen Jahren eine eigene Vermögenshaftpflicht und das lange, bevor sie verpflichtend wurde. Trotz allem sollte man, wenn man schon etwas vereinheitlichen will, bei den Haftungsfragen ansetzen.

Horst Bühringer

office@horstbuehringer.at

zum Leserbrief: „Brisanz nicht bewusst”.

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