Von Verschlechterungen hört man nie

26.11.2008 – Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass die Generali auch in den ARB 2008 keinen Ausschluss für Streitigkeiten aus dem Bereich der Vermögensveranlagung (z.B. AMIS, MEL und IMMOFINANZ/AWD) hat. Andere Anbieter haben das in ihren neuen Bedingungen mit der schönen Umschreibung „Ausgeschlossen sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anlage von Vermögen in Finanzinstrumenten gem. § 48a Z3 Börsegesetz und der damit zusammenhängenden Beratung, Vermittlung und Verwaltung“ ausgeschlossen.

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Jeder Kollege sollte daher genau die Bedingungen ansehen, bevor er einen Vertrag auf ein vermeintlich besseres, neues Produkt konvertiert. Diese Formulierung ist nicht nur für Laien kaum verständlich. Auch für uns Makler ist es fast nicht zu bewerkstelligen, die ständigen und zumeist stillschweigenden Änderungen im Bedingungswerk im Auge zu behalten. Denn von Versicherungen werden in der Regel immer nur die Verbesserungen kommuniziert und selbst auf Nachfrage nach Verschlechterungen bekommt man in den seltensten Fällen eine vernünftige Antwort.

Wenn wir einen Kunden im Falle einer Konvertierung nicht über etwaige Verschlechterungen informieren, sind wir schon im Würgegriff der Maklerhaftung. Wenn Versicherungen uns Makler, als ihre Kunden, über Verschlecherungen nicht informieren, dann haben wir eben Pech gehabt. Hier ist durchaus noch Potenzial für eine Verbesserung in der Zusammenarbeit zwischen Versicherungen und Maklern gegeben.

Gerald Layr - Maklerteam

gerald.layr@maklerteam.at

zum Artikel: „Generali erweitert Deckung im Rechtsschutz”.

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