17.8.2010 – Ob ein Makler jene Leistungen, die über die vermittlungsakzessorischen hinausgehen, honoriert bekommt oder nicht, hängt doch alleine davon ab, ob er das selbst will, bzw. er diese Leistungen bei seinem Gegenüber als entgeltlich durchsetzen kann. Den behaupteten Wettbewerbsnachteil vermag ich nicht zu erkennen, abgesehen davon irritiert mich die Gleichsetzung des Maklers mit „anderen Versicherungsvermittlern“. Oder habe ich übersehen, dass sich für „andere Versicherungsvermittler“ die Honorarfrage schon gewerberechtlich gar nicht stellt? Offen gestanden verstehe ich nicht, wieso der Versicherungstreuhänder bei manchen derartige Aggressionen auslöst. Seien wir doch froh, dass es Menschen gibt, die das Berufsbild weiterentwickeln und für mehr Wissen und für Qualitätssteigerungen bereit sind, Zeit und Geld aufzuwenden.
Rudolf Mittendorfer
zum Leserbrief: „Wettbewerbsnachteil”.
Weitere Informationen zum Thema ...
... finden Sie über Suche/Erweiterte Suche im Kopf- und im Fußbereich dieser Seite.
Beachten Sie auch unsere Bücher und Dokumentationen.
Zu Vertriebsthemen kann ein Blick in die VersicherungsJournal Extrablätter lohnen.
Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.