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Was auch gleich mitzuerledigen wäre

8.2.2016 – Bei dieser Gelegenheit können auch die in den Courtage-Vereinbarungen oktroyierten Regelungen abgeschafft werden, mit denen Makler und Mehrfach-Agenten durch Provisionsrückzahlungen bei „vorzeitiger“ Vertragsauflösung um den Lohn ihrer Arbeit gebracht werden. Das hätte den Vorteil, dass manche Versicherungsgesellschaften sich erheblich mehr anstrengen und um Vertragstreue bemühen müssten, um einen guten Bestand zu haben – eine Maßnahme zur Förderung der Vermittlerunabhängigkeit (statt eines Provisionsverbotes, das ohnehin verfassungswidrig wäre) und des Konsumentenschutzes!

Christoph Ledel

christoph@ledel.biz

zum Artikel: „Diskussion um Folgeprovision: „75 Prozent oder mehr“”.

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