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Welche Sanktionen gibt es?

19.1.2009 – Ganz abgesehen davon, dass es sehr tüchtige und seriöse Versicherungsagenten gibt – aber wird die Sache nun noch absurder ? Ein Agent ist zweifellos ein Vertreter jener Anstalt mit der er ein Vertragsverhältnis hat. Wenn man nun einen Vertreter einer Firma bevollmächtigt, einen gegen dessen eigenen Vertragspartner zu vertreten, so ist dies nach allgemeiner Ansicht ein „in sich selbst Geschäft“, dessen Rechtswirksamkeit zweifelhaft erscheint.

Ist jenem Kunden, der einen Agenten bevollmächtigt, ihn angeblich gegen die Anstalt des Agenten zu vertreten die Haftungsfrage klar, die leider in diesem Artikel völlig vernachlässigt wurde? Welche Sanktionen gibt es gegen Versicherungsagenten, die eine Kundenvollmacht gegenüber Anstalten ausüben, zu denen kein Agenturverhältnis besteht und wie werden Versicherungen sanktioniert die solche Vollmachten anerkennen?

Klar ist auch, dass ein Agent bevollmächtigt werden kann ein Auto egal bei welcher Anstalt anzumelden. Wenn angestrebt wird, dass Makler die Vollmachtsgebung an Agenten begrüßen sollen, geht dies ins Leere, Makler werden kaum „in sich selbst-Geschäfte“ als positiv bewerten, außerdem bleiben die oben gestellten Fragen offen.

Komm.-Rat Ing. Neubauer

ing.neubauer@utanet.at

zum Artikel: „Klarstellung zu Agenten-Vollmachten”.

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