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Zweierlei Maß?

11.12.2008 – Zur Empörung des Seniorenrates kann ich nur lachen: Hier geht es in der Regel um Zusatzpensionen. Im Jahr 2003 haben die Herren im Parlament aber eine Kürzung meiner einzigen Pension beschlossen, als sie den Steigerungssatz pro Jahr von 2 Prozent auf 1,78 Prozent gekürzt haben. Mit diesem Beschluss wurde die Bemessung meiner Pension fünf Jahre vor Antritt von 80 Prozent (40 x 2) auf 71,6 Prozent (40 x 1,78) gekürzt. Misst man da nicht mit zweierlei Maß, indem man Kürzungen von Grundpensionen beschließt und (vorübergehende) Kürzungen von Zusatzpensionen beweint? Oder ist man am Ende selbst betroffen - natürlich nur vom Zweiteren?

Peter Manhart

office@finnet.at

zum Artikel: „Pensionskassen wollen schwarzen Peter nicht”.

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