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Finanzdienstleister in der Kammer, nicht im Gewerberecht

20.12.2008 – Es gibt eine „Kleinigkeit“ klarzustellen, weil hier offensichtlich (zum wievielten Mal?) seitens der IVVA Äpfel mit Birnen verglichen werden: Es gibt im Gewerberecht den Begriff „Finanzdienstleister“ nämlich gar nicht; wohl aber heißt die Fachorganisation in den Wirtschaftskammern, in der mehrere Berufsgruppen vertreten sind, Finanzdienstleister!

KR Wolfgang K. Göltl

info@goeltl.eu

zum Leserbrief: „Keine Unklarheit”.

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