20.12.2008 – Es gibt eine „Kleinigkeit“ klarzustellen, weil hier offensichtlich (zum wievielten Mal?) seitens der IVVA Äpfel mit Birnen verglichen werden: Es gibt im Gewerberecht den Begriff „Finanzdienstleister“ nämlich gar nicht; wohl aber heißt die Fachorganisation in den Wirtschaftskammern, in der mehrere Berufsgruppen vertreten sind, Finanzdienstleister!
KR Wolfgang K. Göltl
zum Leserbrief: „Keine Unklarheit”.
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