7.1.2009 – Versicherungsvermittler sind in der Regel Außendienstler bzw. Agenten. Trotzdem gibt es auch viele Makler, die Versicherungen nur vermitteln und keine Kompetenzen für Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Das ist oft noch ein historisches Problem, da viele Außendienstler früher automatisch den Maklergewerbeschein erhielten. Somit muss die Deklaration beim Kunden erfolgen, da ja der Kunde unterschiedliche Rechtsmöglichkeiten bei den verschiedenen Berufsgruppen hat.
Dem Kunden mag das vorerst egal sein (Sympathie entscheidet zum Glück noch sehr oft), im Streitfall schaut die Sache dann leider ganz anders aus, da sich bei einer einfachen Kündigung (z.B. Rücktritt) schon das erste Problem ergeben kann.
Franz Hasenberger
zum Leserbrief: „Keine Unklarheit”.
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