WERBUNG

Insichgeschäfte

20.1.2009 – Nach allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen sind sogenannte „Insichgeschäfte“ prinzipiell unzulässig, weil eine Person in der Regel nicht in der Lage ist, bei Vertragsabschluss den gegenläufigen Interessen mehrerer Parteien gleichermaßen gerecht zu werden. Nach der aktuellen Judikatur des OGH sind derartige Rechtsgeschäfte allerdings sehr wohl wirksam, wenn die beteiligten Vollmachtgeber damit einverstanden sind.

WERBUNG

Es kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass Versicherungsverträge, die durch ein Insichgeschäft bzw. eine Doppelvertretung zustande gekommen sind, unwirksam wären. Leider lässt die OGH-Rechtssprechung aktuell offen, wie die Folgen bei einem Versicherungsvertrag für die Beteiligten bei „Rechtsauslieferung“ aussehen. Wer haftet im Schadensfall für eine Fehl- oder Nichtdeckung? Müssten nicht Agent oder Versicherer sich alles anlasten lassen, die Interessen des Kunden nicht ausreichend gewahrt zu haben?

Oder ist der Kunde im Nachteil, weil Versicherer gemäß EuGH und damit auch Agenten als Erfüllungsgehilfen nicht verpflichtet sind, über Produktnachteile aufzuklären? Dann ist eine derartige Kundenvollmacht zivilrechtlich selbstvernichtend für den Kunden. Eine Agentenvollmacht multipliziert die Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten und widerspricht dem Transparenzziel beim Kundenschutz.

Auf der sicheren Seite ist bei Kunden, Versicherern oder Agent nur der, der eine derartige Vollmacht nicht zeichnet oder annimmt.

Mag. Walter Michael Fink

walter.fink@rmf.at

zum Leserbrief: „Vollmacht ja, wenn beide es wollen”.

WERBUNG
Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe
20.1.2009 – Gunther Riedlsperger zum Artikel „Vollmacht ja, wenn beide es wollen”. mehr ...