19.1.2009 – Wenn sogar Privatleute mit Vollmachten handeln, wird es wohl einem Versicherungsagenten auch erlaubt sein, die Vollmacht zu verwenden. Trotzdem darf dadurch das Recht des Kunden nicht beschnitten werden. Ein Rücktritt vom Vertrag muss der Kunde somit nicht beim Agenten, sondern kann das auch bei seinem Vertragspartner, das ist die Versicherung, machen. Vollmacht somit nur, solange es beide Partner wünschen (wie im Privaten).
Franz Hasenberger
zum Artikel: „Klarstellung zu Agenten-Vollmachten”.
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