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Nur mit Gewerbeschein

22.10.2008 –

Interessant ist die Aussage, dass sich Finanzdienstleister andere Nebenbeschäftigungen suchen müssen. Resultiert daraus die Forderung der Vertreter der Vermögensberater, dass sie Versicherungen im Nebengewerbe vermitteln wollen? Gerne, aber nur mit dem entsprechenden Gewerbeschein für die Versicherungsvermittlung in der Form Agenten oder Makler.

P.Mayer

Versber_Mayer@gmx.at

zum Artikel: „Viele Finanzdienstleister kämpfen um Existenz”.

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