Zwar steht fest, dass ein Sturz nicht für die nun bestehende Berufsunfähigkeit eines Versicherungsnehmers kausal war. Weil er sich aber seinerzeit mit seinem Unfallversicherer auf eine Zahlung geeinigt hatte, geht er davon aus, der Versicherer habe damit die Unfallkausalität anerkannt. Zu Recht? (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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