Ein Rechtsschutzversicherer hatte die Deckung eines Versicherungsfalles nach Beendigung des Vertrags abgelehnt, sich dabei aber nicht auf die im Vertrag vereinbarte Ausschlussfrist berufen. Dem Obersten Gerichtshof stellte sich die Frage, ob die Frist trotzdem vom Gericht zu berücksichtigen sei. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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