Um sich vor einer Wespe zu schützen, schlug eine Schülerin ein geöffnetes Fenster in ihrem Klassenzimmer reflexartig zu, worauf im Fensterglas vollflächig Risse entstanden. Der Privathaftpflichtversicherer der Mutter lehnte eine Deckung mit Hinweis auf die „Tätigkeitsklausel“ ab – zu Recht? (Bild: Kira auf Pixabay)
mehr ...