Eine Rechtsanwaltskanzlei hatte als Treuhänderin noch vor Fertigstellung des Bauprojekts mehr als 330.000 Euro an einen Bauträger überwiesen und ihre wirtschaftliche Verflechtung mit diesem nicht offengelegt. Dem OGH stellte sich die Frage, ob der Rechtsschutzversicherer eine Klage gegen die Treuhänderin decken muss. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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