Kurzschlüsse hatten zu Betriebsausfällen eines Wasserkraftwerks geführt, die Ursache waren Schäden an Kabeln durch Alterung und Verschiebungen des Erdreichs. Der Versicherer lehnte deshalb eine Deckung ab, der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin an die Schlichtungsstelle der Versicherungsmakler.
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