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ÖVT wählt Vorstand und schafft neues Gremium

12.6.2026 – Der bisherige Vorstand unter Führung von Anna-Maria Taudes ist bestätigt worden. Außerdem hat die Generalversammlung die Möglichkeit geschaffen, ein beratendes Gremium – den „ÖVT-Senat“ – einzurichten. Auch eine neue Berufsordnung wurde verabschiedet.

Der Verband österreichischer Versicherungstreuhänder und Mediatoren in Versicherungsangelegenheiten (ÖVT) hat am Mittwoch in Wien seine Generalversammlung abgehalten.

ÖVT-Präsidentin Anna-Maria Taudes (Bild: ÖVT)
ÖVT-Präsidentin
Anna-Maria Taudes
(Bild: ÖVT)

Dabei stand auch die Wahl des Vorstands auf der Tagesordnung. Veränderungen gab es nicht, der bisherige Vorstand wurde bestätigt. An der Spitze steht somit auch weiterhin Anna-Maria Taudes als Präsidentin.

Die vier weiteren Vorstandsmitglieder sind die beiden Vizepräsidenten Hannes Unger (Kassier) und Thomas Schmaranzer sowie Melanie Nemetz (Schriftführerin) und Stefan Ludwig Groß.

Als Rechnungsprüfer fungieren Edvin Resic und Christoph Hochleitner.

Neues Gremium: „ÖVT-Senat“

Beschlossen wurde auch eine Statutenänderung, die es dem Vorstand erlaubt, einen fakultativen Beirat einzurichten.

Er besteht aus bis zu fünf ehrenamtlich tätigen, vom Vorstand nach Genehmigung durch die Generalversammlung berufenen „anerkannten Fachleuten“.

Beratung und Unterstützung

Das auf den Namen „ÖVT-Senat“ getaufte Gremium hat die Funktion, den Vorstand zu beraten und zu unterstützen.

Es kann auf Ersuchen des Vorstands beispielsweise Stellungnahmen zu wissenschaftlichen, fachlichen oder tagespolitischen Themen und zu Erkenntnissen aus der Rechtsprechung abgeben.

Der Senat kann unter anderem auch an der Entwicklung mittel- oder langfristiger Ziele beratend mitwirken und im Vorfeld zu Entscheidungen fachlichen Rat geben.

Neue Berufsordnung verabschiedet

Zudem hat die Generalversammlung die überarbeitete „Berufsordnung der ÖVT-Versicherungstreuhänder“ verabschiedet. Unter anderem ist der Abschnitt darüber, welche Dienstleistung der ÖVT-Versicherungstreuhänder erbringt, detaillierter gefasst als bisher.

Eine der weiteren Änderungen betrifft den „Sorgfaltsmaßstab des ÖVT-Treuhänders“. Hieß es bisher, dass der Versicherungstreuhänder seine Dienstleistungen „mit Sorgfalt und einschlägiger Professionalität“ erbringt, so spricht die neue Fassung von „gehobener Sorgfalt und einschlägiger Professionalität“ und verweist auf § 1299 ABGB (Sachverständiger).

Und: In der bisher geltenden Fassung verpflichtet sich der Versicherungstreuhänder „zur permanenten Weiterbildung und verfolgt das Marktgeschehen in der Versicherungswirtschaft mit Innovationskraft“. Hier wurde das Spektrum erweitert und „Versicherungswirtschaft“ durch „Lehre, Wirtschaft und Rechtsprechung“ ersetzt.

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