Einbrecher waren über den unversperrten, später angebauten Wintergarten durch die versperrte, frühere Eingangstür in ein Wohnhaus eingedrungen. Zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer entbrannte ein Streit, welche die „Außenhaut-Tür“ der Versicherungsräumlichkeiten ist. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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