Ein Unternehmen fordert Rechtsschutzdeckung, nachdem ein Kunde eine Klage eingebracht hat. Der Versicherer lehnt ab, weil die Streitwertobergrenze überschritten worden sei. Weil aber der Haftpflichtversicherer Abwehrdeckung für einen Teil der Kundenforderung zugesagt hat, wandte sich der Versicherungsnehmer an die Schlichtungsstelle der Makler. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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