23.1.2023 – Die Pensionskassen schlossen das Vorjahr mit einer negativen Performance von -9,67 Prozent ab, die Langfristperformance seit Gründung reduzierte sich gegenüber Ende 2021 von 5,37 auf 4,90 Prozent. Die Vorsorgekassen waren 2022 mit -7,60 Prozent im Minus.
Der Fachverband der Pensions- und Vorsorgekassen hat erste Performance-Zahlen für das abgelaufene Jahr 2022 vorgelegt. Die heimischen Pensionskassen hätten sich „trotz professionellen Asset-Managements“ nicht den Verwerfungen auf den weltweiten Finanzmärkten entziehen können.
Die Ergebnisse seien durch die gesunkenen Renditen bestehender Anleihen im Zuge des Zinsanstiegs belastet gewesen, wobei Unternehmensanleihen sich noch schwächer als Staatsanleihen entwickelt hätten. Die Krisensituationen des Jahres 2022 hätten darüber hinaus zu Kurskorrekturen bei Aktien geführt.
Insgesamt mussten die Pensionskasse im Gesamtjahr 2022 eine negative Performance im Ausmaß von -9,67 Prozent hinnehmen. 2021 hatten sie noch ein Ergebnis von 7,54 Prozent erwirtschaftet.
Langfristig sei die Performance mit 4,90 Prozent seit Beginn im Jahr 1991 höher als die von vergleichbaren Anlageprodukten, so Fachverbandsobmann Andreas Zakostelsky. Allerdings kam es auch hier zu einem deutlichen Rückgang – 2021 hatte die Langfristperformance noch 5,37 Prozent betragen.
Ebenso wie die Pensionskassen haben auch die Vorsorgekassen unter den schwachen Kapitalmärkten gelitten. Insbesondere der „massive Verfall der Renditen der bestehenden Anleihen“ habe eine große Herausforderung dargestellt, da Anleihen 75 bis 80 Prozent Anteil am Portfolio haben.
Diesen Entwicklungen hätten sich die Betrieblichen Vorsorgekassen nicht entziehen können, heißt es im „Vorsorgereport 1/2023“ des Fachverbands. Sie verzeichneten im vergangenen Jahr eine Performance von -7,6 Prozent, nachdem sie 2021 noch mit 4,0 Prozent im Plus gewesen waren.
Zakostelsky wies aber darauf hin, dass die Vorsorgekassen auch bei negativer Performance aufgrund der vom Gesetzgeber vorgegebenen Bruttokapitalgarantie eine Garantie auf die Gesamtheit der einbezahlten Beträge gewähren müssen.
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