Erst fast drei Jahre nach einem Sportunfall hat ein Versicherungsnehmer erkannt, dass er sich eine Gesundheitsschädigung zugezogen hat. Sein Unfallversicherer verweigert eine Leistung mit Hinweis auf die 15-Monatsfrist. Ob der Versicherer tatsächlich leistungsfrei ist, entschied der OGH. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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