Das Einfamilienhaus war fast fertig, für die Errichtung der Fassade wurde ein getrennter Auftrag erteilt. Weil die Arbeiten mangelhaft waren, verlangt der Hauseigentümer Schadenersatz und fordert dafür Rechtsschutzdeckung. Greift in diesem Fall der Baurisikoausschluss? (Bild: Manfred Antranias Zimmer auf Pixabay)
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