Bei einem Unfall traf den E-Bike-Fahrer zwar kein Verschulden, weil er aber ohne Fahrradhelm unterwegs gewesen war, erlitt er stärkere Schmerzen. Der Oberste Gerichtshof musste beurteilen, ob das Nichttragen eines Fahrradhelms eine Kürzung des Schmerzensgeldes rechtfertigt. (Bild: Manfred Richter auf Pixabay)
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