Nach einem Einbruch in ihr Geschäftslokal forderte eine GmbH vom Betreiber des Einkaufszentrums Schadenersatz. Dessen Haftung war im Mietvertrag aber stark eingeschränkt worden. Ob das sittenwidrig war und ob der Haftpflichtversicherer des Vermieters leisten muss, entschied der OGH.
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