Nach einem Hagelschaden verzögerte sich die Wiederherstellung eines außenliegenden Raffstores. Knapp vor Ende der dreijährigen Frist wurde der Auftrag unterzeichnet und eine Rechnung ausgestellt. Die Sanierung erfolgte nach Fristablauf, der Versicherer klagte deshalb auf Rückzahlung seiner Entschädigung. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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