Nach einem Unfall wurde die Invalidität mit 15 Prozent bewertet, tatsächlich lag sie ein Jahr nach dem Unfall bei 25 Prozent. Da sich der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers besserte, betrug sie zum Ablauf der Vierjahresfrist aber 15 Prozent. Der OGH musste entscheiden, welcher Wert maßgeblich ist. (Bild: Bild: Tingey Injury Law Firm)
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