Die Tochter hatte ihren Vater angelogen: Sie sagte, sie habe die Fahrprüfung bestanden, tatsächlich hatte sie aber keine Lenkberechtigung. Als sie mit seinem Pkw einen Unfall verursachte, lehnte der Vollkasko-Versicherer die Deckung ab. Ob zu Recht, entschied der OGH.
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