Der nachträgliche Rücktritt von einer Lebensversicherung mit dem Argument einer fehlerhaften Belehrung zum Rücktrittsrecht hat die Gerichte beschäftigt. Der OGH hatte das Verfahren unterbrochen, um eine maßgebliche Interpretation durch den EuGH abzuwarten. Nachdem diese vorliegt, hat der OGH nun eine Entscheidung gefällt.
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