Thema des Tages vom 24.2.2020 << vorherige Ausgabe nächste Ausgabe >>
Der nachträgliche Rücktritt von einer Lebensversicherung mit dem Argument einer fehlerhaften Belehrung zum Rücktrittsrecht hat die Gerichte beschäftigt. Der OGH hatte das Verfahren unterbrochen, um eine maßgebliche Interpretation durch den EuGH abzuwarten. Nachdem diese vorliegt, hat der OGH nun eine Entscheidung gefällt. mehr ...
Nachrichten
Erstmals seit Anfang 2018 hat die Gesellschaft für Verbraucherstudien wieder Anbieter von Rechtsschutzversicherungen getestet. Erneut teilten sich zwei Unternehmen aus dem selben Konzern die Spitzenplätze, wenn auch in umgekehrter Reihenfolge. mehr ...
Ein Versicherungsschutz für Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Personen wird von der Wiener Städtischen nun online angeboten. mehr ...
Die FMA hat in ihrem Bericht über das vierte Quartal der Pensionskassen auch Zahlen zu veranlagtem Vermögen, Performance und Berechtigten im Gesamtjahr 2019 präsentiert. Die bereits in den Vorquartalen erkennbaren Trends wurden fortgesetzt. (Bild: FMA) mehr ...
Meistgelesene Nachrichten der letzten 5 Ausgaben
Die Gesellschaft für Verbraucherstudien hat zusammen mit dem „Trend“ den Schadensservice in zehn Versicherungszweigen analysiert. (Bild: Erik McLean/Unsplash) mehr ...
35 Meter von einer geregelten Kreuzung entfernt wollte eine Fußgängerin eine Straße überqueren. Dabei achtete sie nicht darauf, dass die vor der Ampel stehende Kolonne wieder losfuhr, wurde von einem Lkw angefahren und verletzt. Der OGH musste klären, ob ihr ein Mitverschulden anzulasten ist. (Bild: Tingey Injury Law Firm) mehr ...
Eine Arbeitnehmerin sieht sich aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in der Lage und begehrt eine Invaliditätspension. Weil sie aber in den zwölf Monaten davor wenige Tage lang beschäftigt war, lehnt die Pensionsversicherung eine Leistung ab. Zu Recht? (Bild: Tingey Injury Law Firm) mehr ...
Eine neue Niederlassung ist im Aufbau. Damit will der Risikoberater und Versicherungsmakler „die letzte Lücke“ in der österreichweiten Präsenz schließen. mehr ...
Zwar steht fest, dass ein Sturz nicht für die nun bestehende Berufsunfähigkeit eines Versicherungsnehmers kausal war. Weil er sich aber seinerzeit mit seinem Unfallversicherer auf eine Zahlung geeinigt hatte, geht er davon aus, der Versicherer habe damit die Unfallkausalität anerkannt. Zu Recht? (Bild: Tingey Injury Law Firm) mehr ...
WERBUNG
Anzeigenmarkt

WERBUNG
Veranstaltungen
Online – APK Versicherung AG
1010 Wien – Finanz-Marketing Verband Österreich (FMVÖ)