Nach einem Unfall war ein Anwalt drei Jahre lang umfangreich tätig, um Ansprüche des Geschädigten durchzusetzen. Der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners bezahlte einen Großteil, wegen eines Restbetrags kam es zum Prozess. Der OGH entschied die Frage, ob der Rechtsschutzversicherer auch für die vorprozessualen Kosten des Anwalts aufkommen muss.
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