In einer Tiefgarage kam es durch ein Starkregenereignis zu einer Überflutung. Zwei Tage später wollte eine Fahrzeugbesitzerin zu ihrem dort abgestellten Fahrzeug gehen, rutschte auf dem nassen und verunreinigten Boden aus und verletzte sich. Die Frage, wer haftet, klärte der Oberste Gerichtshof. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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