Ob die Täter, die zwei Fahrräder stahlen, durch Anwendung von Kraft in den Fahrradraum gelangten oder sich unbemerkt Zutritt verschafft haben, kann nicht festgestellt werden. Der Versicherer geht von einfachem Diebstahl aus, der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin an die Schichtungsstelle der Makler. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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