Eine Operation im Jahr 2014 verlief nicht wie erhofft, Nachbehandlungen waren notwendig und die Patientin litt weiter unter Beschwerden. Erst 2021 reichte sie aber Klage gegen die Krankenanstalt und deren Haftpflichtversicherer ein. Ob die Ansprüche zu diesem Zeitpunkt bereits verjährt waren, beurteilte der Oberste Gerichtshof. (Bild: Martin Büdenbender/Pixelio.de)
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