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Neue Versicherungsvermittlungs-Verordnung in Kraft

10.8.2026 – Seit 23. Juli gilt die neue Zugangsverordnung. Sie schärft bei den Qualifikationserfordernissen nach, die Standesvertretung sieht sie als Signal für Qualität und Professionalität und als Motor für Vertrauen in die Versicherungsvermittlung.

V.l.n.r.: Sinan Ibili (Geschäftsführer Bundesgremium Versicherungsagenten), Horst Grandits (Bundesobmann Versicherungsagenten), Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Christoph Berghammer (Fachverbandsobmann Versicherungsmakler), Erwin Gisch (Geschäftsführer Fachverband Versicherungsmakler)
V.l.n.r.: Sinan Ibili (Geschäftsführer Bundesgremium Versicherungsagenten), Horst Grandits (Bundesobmann Versicherungsagenten), Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Christoph Berghammer (Fachverbandsobmann Versicherungsmakler), Erwin Gisch (Geschäftsführer Fachverband Versicherungsmakler)

Das Wirtschaftsministerium hat eine neue Verordnung „über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsagent sowie in der Form Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten und die Berechtigung zur Versicherungsvermittlung bei der Gewerblichen Vermögensberatung 2026“ erlassen.

Die „Versicherungsvermittlungs-Verordnung 2026“ oder kurz „Zugangsverordnung“ löst damit ihre Vorgängerin aus dem Jahr 2010 ab. Sie ist seit 23. Juli in Kraft.

„Gerade im Versicherungsbereich sind Qualität und Vertrauen von zentraler Bedeutung. Neue Standards sichern diesen Qualitätsanspruch“, begründet Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer den Erlass der neuen Verordnung.

Schärfung bei fachlicher Qualifikation

Insbesondere konkretisiert die neue Verordnung die Voraussetzungen für die fachliche Qualifikation zum Antritt des Gewerbes als Agent oder Makler abseits der Qualifikation im Wege der Befähigungsprüfung.

Der volle Wortlaut der neuen Verordnung ist im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abrufbar. Wer sie mit der bisherigen Fassung vergleichen will, kann auch diese dem RIS entnehmen. Die entsprechenden Links dazu finden Sie am Ende des Artikels.

„Wichtiges Signal für Qualität, Vertrauen und Professionalität“

Die Wirtschaftskammer spricht von einer Stärkung der fachlichen Qualifikation durch die neue Verordnung. Sie passe die Anforderungen an den Berufszugang „an die heutigen Herausforderungen“ an und stelle sicher, „dass der Berufszugang weiterhin auf einer fundierten fachlichen Qualifikation basiert“.

Horst Grandits, Obmann des Bundesgremiums der Versicherungsagenten, bezeichnet sie als „wichtiges Signal für Qualität, Vertrauen und Professionalität – und damit für den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten“.

„Die Zeiten, in denen Versicherungsberatung einfach erklärt werden konnte, sind vorbei. Die Produkte sind komplexer geworden, die regulatorischen Anforderungen höher“, so Grandits. Umso wichtiger sei, dass die Qualifikation der Vermittler damit Schritt hält.

„Eine qualifizierte Beratung hilft Menschen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und schafft Vertrauen in eine verantwortungsvolle Versicherungsvermittlung“, kommentiert Christoph Berghammer, Obmann des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, die neue Verordnung.

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