WERBUNG

OGH-Entscheidung nicht herunterspielen

18.3.2016 – Man kann nur davor warnen, die OGH-Entscheidung herunterzuspielen, wie es der VVO und einige Versicherer gerne tun. Es handelt sich nicht um „Einzelfälle“: Auf vielen üblichen Standardanträgen der vergangenen zwanzig Jahre steht nun einmal die falsche Rücktrittsfrist.

Tatsache ist, dass durch das OGH-Urteil bei sehr vielen, wenn nicht sogar bei der Mehrheit aller Lebensversicherungsverträge ohne ein zeitliches Limit jederzeit ein Rücktritt verlangt werden kann. Das ist eine dramatische Situation für die Versicherungswirtschaft.

Im übrigen ist der OGH-Entscheid kein Willkürakt, sondern dient dem Schutze der Versicherungsnehmer und sollte ernst genommen werden.

Dr. Richard Büttgen

buettgen@postfach.at

zum Leserbrief: „Leider ist es genau so”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Rudolf Mittendorfer - Hehre Motive? mehr ...

WERBUNG
Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe