17.11.2025 – Menschen mit Behinderungen haben in ihrem Alltag andere Voraussetzungen als nicht behinderte Menschen. Ein Behindertenpass bzw. der Status als begünstigte behinderte Person bringen verschiedene Formen der Unterstützung mit sich. Die Verfahren bei Berufsunfähigkeit und das Verfahren zum Behindertenpass bzw. die Stellung als begünstigte behinderte Person sind jedoch nicht das Gleiche und können somit nicht im selben Verfahren abgewickelt bzw. beurteilt werden.
Berufsunfähigkeit – oder anders formuliert: der Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit – liegt vor, wenn die eigene Arbeitsfähigkeit durch ein unvorhergesehenes Ereignis, wie etwa eine Erkrankung (beispielsweise Krebs oder auch Burnout) oder nach einem Unfall (beispielsweise Querschnittslähmung), über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten bzw. auch dauerhaft um mehr als die Hälfte eingeschränkt wird.

Die Feststellung der Berufsunfähigkeit erfolgt durch Sachverständige, nachdem ein entsprechender Antrag beim Sozialversicherungsträger eingebracht wurde.
Bei einem Verfahren zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit kommt es in der Praxis zu mehreren Gutachten von Sachverständigen aus unterschiedlichsten medizinischen Fachbereichen.
Dies richtet sich nach den jeweiligen Erkrankungen oder dem jeweiligen Unfall, welche die geminderte Arbeitsfähigkeit mit sich bringen.
Die im Verfahren rund um die Berufsunfähigkeit eingeholten Gutachten der Sachverständigen, welche den gesundheitlichen Zustand beurteilen und dementsprechend Einschränkungen feststellen, geben jedoch keinen Hinweis darauf, ob der Begriff der Behinderung im Sinne des in Österreich vorhandenen Behindertenpasses erfüllt ist.
Das Verfahren rund um den Behindertenpass ist ein gesondertes Verwaltungsverfahren und wird durch eigene Gutachten bzw. Sachverständige beurteilt. Auch in diesem gesonderten Verfahren ist jedoch eine Verbindung zur beruflichen Tätigkeit möglich.
Der Behindertenpass dient als Nachweis einer Behinderung bzw. einer Beeinträchtigung im Alltag und ermöglicht Zugang zu bestimmten Unterstützungen, Ermäßigungen und Begünstigungen. Es handelt sich um einen amtlichen Lichtbildausweis, welcher persönliche Daten enthält und mittlerweile im Scheckkartenformat ausgestellt wird.
Menschen mit Behinderungen haben in ihrem beruflichen und privaten Alltag andere Voraussetzungen als nicht behinderte Menschen. Aus diesem Grund wurden Maßnahmen eingeführt, die Menschen mit Behinderungen unterstützen sollen.
Menschen mit Behinderungen können einen Antrag stellen, um den Status als begünstigte behinderte Person zu erlangen, wenn
Der Status als begünstigte behinderte Person bringt für das berufliche Vorankommen bzw. die berufliche Tätigkeit gewisse Folgen mit sich.
Unter anderem einen erhöhten Kündigungsschutz, einen Entgeltschutz (Lohn und Gehalt dürfen aufgrund einer Behinderung nicht vermindert werden) sowie die Anrechnung auf die Ausgleichstaxe (Beschäftigungspflicht), die von Arbeitgebern bei 25 oder mehr Beschäftigten zu leisten ist.
Weiteres können steuerliche Begünstigungen (auch für die jeweiligen Arbeitgeber) bzw. der Zugang zu Förderungen (auch für die jeweiligen Arbeitgeber) und gegebenenfalls ein Zusatzurlaub, sofern der jeweilige Kollektivvertrag, die Betriebsvereinbarung oder das Dienstrecht es vorsieht, vorhanden sein.
Es gibt noch weitere Schutzbestimmungen, wie die Zustimmung des Behindertenausschusses bei einer Kündigung oder die für Unternehmen bestehende erhöhte Fürsorgepflicht für begünstigt behinderte Personen.
Wichtig ist auch, dass es eine finanzielle Dauerleistung wie Rente oder Pension aufgrund der Einstufung als begünstigte behinderte Person nicht gibt.
Der Status als begünstigt behinderte Person gilt nicht für jene, welche sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, über 65 Jahre alt und nicht mehr erwerbstätig sind bzw. auch eine dauerhafte und somit eine unbefristete Berufsunfähigkeitspension bekommen.
Wolfgang Fuchs-Schnetzinger
Der Autor ist Jurist beim Verein Chronischkrank Österreich. Zu den Zielen des Vereins gehört Bewusstseinsbildung rund um den Wert der Arbeitskraft. Der Verein bietet Vorträge und Workshops zum Thema Berufsunfähigkeit an.
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