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Berufsunfähigkeit und das Problem ME/CFS

15.4.2025 – Jürgen E. Holzinger befasst sich in diesem ersten Teil der neuen BU-Serie mit der Krankheit ME/CFS und damit verbundenen Problemen: Sie drehen sich etwa um Befunde, die Teilnahme an Untersuchungen und nicht zuletzt Finanz- und Existenzängste, besonders, wenn die Erkrankung zu einer anhaltenden Berufsunfähigkeit führt.

Jürgen E. Holzinger (Bild: Mathias Lauringer)
Autor Jürgen E. Holzinger
(Bild: Mathias Lauringer)

Seit der Corona-Pandemie hat sich vieles geändert und neue Krankheitsbilder sind in den Vordergrund getreten. Ein Begriff, der immer mehr in das öffentliche Bewusstsein rückt, ist die Krankheit ME/CFS.

Laut aktuellen Zahlen der medizinischen Universität Wien leidet umgerechnet ein Prozent der mit Covid Infizierten unter ME/CFS. Schätzungsweise betrifft dies rund 64.000 Österreicher und Österreicherinnen.

ME/CFS zeichnet sich durch eine Vielzahl an schwer zu kategorisierenden Symptomen aus. Darunter fallen unter anderem eine anhaltende Fatigue, Magendarmbeschwerden, Neurokognitive Defizite und die Orthostatische Intoleranz.

Durch eine fehlende zentrale Anlaufstelle und mangelnde Fortbildung zuständiger Fachärzte warten Betroffene im Schnitt fünf bis zehn Jahre auf eine Diagnose.

In vielen Fällen anhaltende Berufsunfähigkeit

Die Krankheit verläuft oft singulär. Die Auswirkungen unterscheiden sich stark. In vielen Fällen führt die massiv eingeschränkte Belastungsfähigkeit jedoch zu einer anhaltenden Berufsunfähigkeit.

Da eine Überlastung zu einer andauernden Verschlechterung der Symptome führen kann, ist es umso wichtiger, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, einen Umgang mit der Krankheit zu erlernen.

Dadurch, dass die Diagnose der Krankheit oft viel Zeit in Anspruch nimmt, stehen Betroffene vor schwer zu überwinden Herausforderungen, ihr Recht bei den Behörden durchsetzen zu können.

Oft fehlt es an aussagekräftigen Befunden

Bei einer andauernden Berufsunfähigkeit müssen Betroffene beim zuständigen Versicherungsträger (meist bei der PVA oder SVS) einen Antrag auf Rehabilitationsgeld bzw. Berufsunfähigkeit stellen.

Durch die schlechte Versorgungslage in Österreich mangelt es jedoch oft an aussagekräftigen Befunden. Der Leidenszustand wird vor allem durch subjektive Beschwerdeangaben dargestellt, nachvollziehbare Biomarker fehlen nach wie vor.

Dadurch, dass Gutachter bei den Pensionsversicherungsträgern oft nicht die notwendige Expertise mitbringen, werden die Symptome falsch gedeutet, und oftmals wird in Conclusio ein psychiatrisches Krankheitsbild durch die behördlich beauftragten Gutachter festgestellt.

Da dieses einen ganz anderen Behandlungsansatz mit sich bringt, kommt es mit der Begründung noch nicht genutzter Therapieoptionen im Weiteren zu einer Ablehnung.

Teilnahme an Untersuchungen oft problematisch

Auch die Teilnahme an den Untersuchungen stellt oft ein großes Hindernis dar. Ein Hausbesuch wird selten genehmigt, der Weg zu den Begutachtungen treibt Betroffene an den Rand der Belastungsgrenze.

Die mitgebrachten Befunde der Antragsteller werden wenig bis gar nicht berücksichtigt.

Existenzängste verursachen vielfach zusätzliche Schwierigkeiten

Wie die finanzielle Absicherung der Betroffenen im Weiteren ablaufen soll, bleibt offen, die Existenzängste und der Kampf um Anerkennung führen in vielen Fällen zu einer Exazerbation der bestehenden Symptome.

Der Krankheitsbeginn liegt meist im Alter von 10 bis 19 Jahren und 30 bis 39 Jahren. Damit sind vor allem junge Personen betroffen. Der mit einer Berufsunfähigkeit einhergehende Einkommensverlust von zirka 50 Prozent betrifft in den meisten Fällen die gesamte Restlebenszeitspanne.

Da jeder Betroffen sein kann, unabhängig von Vorerkrankungen, Lebensstandard und präventiven Vorsorgemaßnahmen, ist es hier umso wichtiger, frühzeitig vorzusorgen.

Um den massiven Einkommensverlust ausgleichen zu können und nicht vom staatlichen System abhängig zu sein, wäre eine Berufsunfähigkeitsversicherung der beste Weg und sollte ab einem möglichst frühen Lebenszeitpunkt abgeschlossen werden.

Aktionsplan des Gesundheitsministeriums

Damit die Versorgung und finanzielle Absicherung von Erkrankten besser gewährleistet werden können, wurde im Jahr 2024 der Aktionsplan des Gesundheitsministeriums zu postviralen Erkrankungen veröffentlicht.

Die geplanten Maßnahmen umfassen unter anderem die stärkere Einbindung von externen Befunden und die Gewährleistung zumutbarer Begutachtungen bei behördlichen Entscheidungsträgern.

Darüber hinaus soll Betroffenen eine stärkere Unterstützung bei der Bewältigung administrativer Schritte (wie zum Beispiel der Antragstellung) zur Verfügung gestellt werden.

Wann und inwiefern dies in den nächsten Jahren verwirklicht werden soll, bleibt aber offen. Daher ist es umso wichtiger, das Bewusstsein in der Öffentlichkeit, bei den Gutachtern und bei den Behörden weiter zu verstärken, damit eine Besserung der derzeitigen Situation erwirkt werden kann.

Jürgen E. Holzinger

Der Autor ist Obmann des Vereins Chronischkrank Österreich. Zu den Zielen des Vereins gehört Bewusstseinsbildung rund um den Wert der Arbeitskraft. Der Verein bietet Vorträge und Workshops zum Thema Berufsunfähigkeit an und bietet Betroffenen Hilfestellung.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Ausbildung · Berufsunfähigkeit · Gesundheitsreform
 
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