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Bürokratieabbau: Bundesregierung plant VersVG-Novelle

4.12.2025 – Die Regierung hat ihr erstes Entbürokratisierungspaket vorgelegt. Ein Punkt betrifft das VersVG: Die Versicherungswirtschaft verbrauche pro Jahr nicht zuletzt aufgrund rechtlicher Vorschriften zirka 1.300 Tonnen Papier. Die Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer seien „nicht (mehr) praktikabel“. Sie soll nun erleichtert werden.

Ein Stapel Dokumente (Bild: Alexander Grey/Unsplash)
Bild: Alexander Grey/Unsplash

Bürokratie koste Unternehmen rund 15 Milliarden Euro pro Jahr, anders ausgedrückt fast vier Prozent des BIP. So ist es in einer Medienmitteilung des Bundeskanzleramts vom Mittwoch zu lesen.

„Betriebe verlieren im Schnitt 13 Wochenstunden durch bürokratische Pflichten, Genehmigungen dauern in Österreich im Mittel 222 Tage, während vergleichbare Verfahren in Ländern wie Dänemark oder Finnland rund 65–70 Tage benötigen. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Paragrafen seit 1970 von 8.400 auf über 56.000 vervielfacht.“

Anlass dieser Feststellung: Der Ministerrat hat am selben Tag das, so das Kanzleramt, „erste große Entbürokratisierungspaket“ beschlossen. Insgesamt finden sich in dem 29 Seiten langen Dokument 113 Punkte.

Regulierungsbedingt hoher Papierverbrauch

Einer davon, Punkt 68 auf Seite 18, beschäftigt sich mit dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG), konkret mit der elektronischen Kommunikation.

Die Versicherungswirtschaft verbrauche pro Jahr zirka 1.300 Tonnen Papier, wird vorausgeschickt. „Dieser hohe Papierverbrauch resultiert nicht zuletzt daraus, dass regulatorische Anforderungen Kommunikation zwischen Versicherern und ihren Kunden in Papierform notwendig machen.“

Ein wesentliches Anliegen der Versicherungswirtschaft sei daher die Erleichterung der elektronischen Kommunikation.

Ausbau der elektronischen Kommunikation

Das Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2012 (VersicherungsJournal 2.4.2012) „sieht Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation im Versicherungsbereich vor, die sich als nicht (mehr) praktikabel erweisen“, wird in dem Bericht weiter gefolgert.

„Daher sollen die gesetzlichen Vorgaben grundlegend angepasst werden, um die elektronische Kommunikation zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer erheblich zu erleichtern und nicht mehr von einer gesonderten, ausdrücklichen Vereinbarung der elektronischen Kommunikation abhängig zu machen.“

Gleichzeitig seien aber Mindeststandards für die Nutzung elektronischer Kommunikationsmedien festzulegen und müsse „der Schutz des Versicherungsnehmers im Allgemeinen und vulnerabler Gruppen im Besonderen“ gewährleistet werden.

Versicherungsverband zeigt sich erfreut

Der Versicherungsverband (VVO) reagierte erfreut: „Endlich keine Papierflut mehr!“, schrieb der VVO auf LinkedIn. Bislang sei die digitale Kommunikation mit Kunden aufgrund regulatorischer Vorgaben nicht so einfach möglich. Die angekündigte Änderung bedeute eine „deutliche Erleichterung für alle“.

„Als Versicherungswirtschaft setzen wir uns seit vielen Jahren dafür ein, den Austausch mit unseren Kundinnen und Kunden einfacher und papierlos zu gestalten“, wird VVO-Präsident Gregor Pilgram in einer gesonderten Aussendung des Verbandes zitiert.

„Umso mehr freuen wir uns, dass mit dem heutigen Ministerratsbeschluss die entscheidenden Grundlagen geschaffen wurden. Jetzt gilt es, die Umsetzung rasch voranzutreiben“, so Pilgram weiter.

VVO-Generalsekretär Christian Eltner fügt hinzu: „Die Ermöglichung der elektronischen Kommunikation mit Kundinnen und Kunden der österreichischen Versicherer ist eine richtige und zeitgemäße Entscheidung. Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung hier für alle Erleichterungen möglich macht. Weniger Papier ist gut für unsere Umwelt.“

Zum Herunterladen

Das Papier kann als PDF-Dokument (301 KB) von der Website des Bundeskanzleramts heruntergeladen werden.

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Versicherungsvertragsgesetz
 
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