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Die medizinische Begutachtung bei BU oder Pflegegeld

15.5.2025 – Vom Antrag über die Ladung und den Ablauf der Begutachtung bis zum fertigen Gutachten, das der Entscheidung über die Zuerkennung zugrunde gelegt wird: Jürgen E. Holzinger beschreibt im folgenden Beitrag den Weg durch die medizinische Begutachtung, wenn es um Berufsunfähigkeit oder Pflegegeld geht.

Der Autor: Jürgen E. Holzinger (Bild: Mathias Lauringer)
Der Autor: Jürgen E. Holzinger
ist Obmann des Vereins Chronischkrank
Österreich (Bild: Mathias Lauringer)

Eine Krankheit oder auch ein Unfall können der Start für ein Verfahren im Bereich Berufsunfähigkeit oder auch Pflegegeld sein.

Mehrere tausend Betroffene stellen jährlich diese Anträge, welche nicht immer den gewünschten Ausgang für die Betroffenen mit sich bringen.

Vielfach ist die Begutachtung eine Hürde bzw. entsprechende Herausforderung.

Die Situation der Begutachtung entspricht nicht dem üblichen Kontakt zwischen Mediziner und Patient. Gutachter sind keine behandelnden Ärzte. Die Aufgabe von Gutachtern ist eine objektive Feststellung bestehender Funktions- und Leistungseinschränkungen bzw. des Pflegeaufwandes.

Antrag und Ladung zur Begutachtung

Grundsätzlich sind beide Leistungen mit einem Antrag beim jeweiligen Sozialversicherungsträger, beispielsweise bei der PVA, verbunden.

Nachdem ein derartiger Antrag eingelangt ist, wird eine Begutachtung zur Feststellung der Leistungsfähigkeit betreffend Berufsunfähigkeit bzw. beim Pflegegeld des benötigten Pflegeaufwandes veranlasst.

Für Betroffene sind diese sogenannten Ladungen zur Begutachtung häufig eine enorme Herausforderung, sowohl körperlich als auch psychisch, und verstärken vielfach die eigentliche Grunderkrankung. Die Begutachtung wirkt sozusagen als Multiplikator im negativen Sinne für die Grunderkrankung.

Die Durchführung der Begutachtung

Die Begutachtung kann unterschiedlich lange dauern und kann auch für beide Bereiche gemeinsam durchgeführt werden. Die Begutachtung wird entweder von einem Mediziner oder im Bereich Pflegegeld von einer Pflegefachkraft durchgeführt.

Die Begutachtung für Berufsunfähigkeit wird zumeist im Kompetenzzentrum Begutachtung bei der PVA oder bei Selbstständigen bei der SVS durchgeführt.

Die Einstufung beim Pflegegeld erfolgt in der Regel im Rahmen eines Hausbesuchs durch einen Gutachter und nur in Ausnahmefällen kommt es hier zu einer Vorladung ins Kompetenzzentrum oder in die Ordination des Gutachters.

Anamnese, Unterlagen und Mitwirkungspflicht

Für das Gutachten wird die Krankengeschichte (Anamnese) erhoben und neben der sozialen Situation bzw. dem Beruf ist vor allem die medizinische oder auch pflegerische Situation zu beurteilen.

Es kann auch vorkommen, dass es nicht bei einer Begutachtung bleibt, sondern das mehrere Termine aus unterschiedlichen Fachgebieten erfolgen.

In der Praxis zeigt sich, dass Betroffene zu diesen Begutachtungen unzählige Befunde, Arztbriefe, Medikamentenlisten oder auch Röntgenbilder und vieles mehr mitbringen und diese kaum Beachtung finden.

Bei den erforderlichen Untersuchungen besteht für die Betroffenen jedoch eine Mitwirkungspflicht.

Vertrauensperson

Im Bereich Pflegegeld ist es wichtig und auch möglich, eine Vertrauensperson bei der Begutachtung zur Seite zu haben. Im Idealfall ist diese Vertrauensperson auch mit der Pflege bzw. Unterstützung betraut.

Die Möglichkeit, eine Vertrauensperson beizuziehen, gibt es jedoch nicht bei der Begutachtung beim Thema Berufsunfähigkeit. Hier liegt es beim jeweiligen Gutachter, ob eine Vertrauensperson akzeptiert wird oder diese vor Beginn der Begutachtung den Raum verlassen muss.

Für Betroffene kann bei einer Begutachtung zur Berufsunfähigkeit der Tipp gegeben werden, sich nach der Untersuchung eine Gesprächsnotiz über die Begutachtung anzufertigen. Dies kann in einem möglichen weiteren Verfahren hilfreich sein.

Basis für die Entscheidung über die Zuerkennung

Der Gutachter entscheidet nicht über das Ergebnis des Antrags und sollte neutral und objektiv beurteilen. In der Praxis gibt es hier jedoch diverse Schwierigkeiten.

Das Gutachten dient als Grundlage für ihre Entscheidung, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder ob Pflegegeld zuerkannt wird.

Jürgen E. Holzinger

Der Autor ist Obmann des Vereins Chronischkrank Österreich. Zu den Zielen des Vereins gehört Bewusstseinsbildung rund um den Wert der Arbeitskraft. Der Verein bietet Vorträge und Workshops zum Thema Berufsunfähigkeit an und bietet Betroffenen Hilfestellung.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Sozialversicherung
 
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