19.12.2025 – Kommission, Parlament und Rat haben sich auf einen Text für die RIS verständigt. Mit einer Bewertung ist die Branche derzeit noch zurückhaltend, zumal die finale Fassung erst evaluiert werden müsse. Insbesondere werde entscheidend sein, wie die nachgelagerten technischen Details aussehen, die auf Basis der RIS erst erlassen werden.

Im Mai 2023 hatte die EU-Kommission ihren Entwurf für die „Kleinanlegerstrategie“ (Retail Investment Strategy“, RIS) vorgestellt (VersicherungsJournal 25.5.2023).
Zwischenzeitlich haben auch Parlament und Rat an dem Text gefeilt (VersicherungsJournal 14.6.2024).
Kurz vor Weihnachten haben sich die drei Institutionen nun im „Trilog“ informell auf die finale Fassung geeinigt.
Sie muss nun noch von Parlament und Rat formell beschlossen werden, um in Kraft zu treten. Öffentlich verfügbar war der Text zum Redaktionsschluss noch nicht.
Wie reagiert die Versicherungsbranche? „Grundsätzlich begrüßen wir die Einigung der Trilog-Parteien im Hinblick auf die Retail Investment Strategy“, sagt Christoph Berghammer, Obmann des Fachverbands der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, zum VersicherungsJournal.
„Derzeit ist es jedoch noch zu früh, eine abschließende Bewertung vorzunehmen, da wir die endgültigen Texte und Regelungen abwarten müssen“, so Berghammer weiter.
Sollten allfällige Verschärfungen im Hinblick auf Vergütungen und sonstige „Inducements“ – also Zuwendungen, Anreize – vorgesehen sein, „stehen wir diesen – wie auch in der Vergangenheit – äußerst skeptisch gegenüber“.
Eine detaillierte Analyse werde der Fachverband vornehmen, sobald dies möglich ist. Auch der Versicherungsverband (VVO) will vor einer Bewertung erst die finale Fassung evaluieren.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ortet derweil zahlreiche neue regulatorische Maßnahmen, „die unsere Arbeit zukünftig noch mehr belasten werden“, wie Präsident Michael H. Heinz in einer Aussendung erklärte.
Der BVK nennt unter anderem eine Geeignetheitsprüfung von Finanz- und Versicherungsanlagen, das „Value for Money“-Prinzip (Kosten-Nutzen-Verhältnis) samt Benchmarks sowie strengere Regeln für Inducements für Vermittler und für die Beratung.
Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), hält die RIS immer noch für zu kompliziert.
„Zwar wurden die ursprünglichen Vorschläge im Laufe der Verhandlungen vereinfacht. Dennoch gibt es immer noch Regelungen, die kaum nachvollziehbar sind. So müssen Versicherer und Vermittler beispielsweise Werbematerial künftig sieben Jahre lang aufbewahren.“
Problematisch sei auch, dass vieles erst nachgelagert in delegierten Rechtsakten oder Regulierungsstandards der Aufsichtsbehörden geklärt werde. „Das führt zu noch mehr Regulierung.“ Endgültig beurteilen lasse sich die RIS deshalb erst, wenn die konkreten Rechtstexte vorliegen.
Der Versicherer-Dachverband Insurance Europe begrüßte, dass die Trilog-Einigung die besondere Natur von Versicherungen berücksichtige. Sie ermögliche auch, dass verschiedene Vergütungsarten beibehalten werden können.
Andererseits füge die RIS einer ohnehin schon komplexen regulatorischen Landschaft zusätzliche Regeln hinzu. Der eigentliche Test für sie seien deshalb die technischen Details, die auf ihrer Basis erst noch erarbeitet werden.
Diese nächsten Schritte seien entscheidend dafür, „Rechtssicherheit, Verhältnismäßigkeit und die Übereinstimmung mit den EU-Zielen der Vereinfachung und Entlastung“ zu gewährleisten.
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