9.9.2025 – Die EU-Versicherungsaufsicht hat eine Liste an Änderungen für das paneuropäische private Pensionsprodukt vorgeschlagen. Das Basis-Pepp soll zur Europension, sein bisheriger 1-Prozent-Kostendeckel durch eine neue Regelung abgelöst werden. Generell soll das Produkt vereinfacht und damit für Anbieter und Anleger attraktiver werden. Die Eiopa kann sich auch im Rahmen der betrieblichen Vorsorge eine größere Rolle für das Pepp vorstellen.
Das Paneuropäische Private Pensionsprodukt (Pepp) hätte die Altersvorsorge in der EU ankurbeln sollen, nicht zuletzt auch aufgrund seiner grenzüberschreitenden Ausrichtung.
Der von den Urhebern der Pepp-Verordnung erhoffte Erfolg ist bisher allerdings ausgeblieben, die Liste der Anbieter überschaubar. Zu kompliziert, zu unrentabel, so der weitverbreitete Tenor der Versicherungsbranche.
Am Montag hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa) nun eine Stellungnahme zur Strategie für die „Spar- und Investitionsunion“ (VersicherungsJournal 20.3.3025) veröffentlicht.
In dieser Stellungnahme geht es unter anderem um das Pepp. Genauer: um Vorschläge zur Überarbeitung der erwähnten, 2019 verabschiedeten Verordnung.
Der regulatorische Rahmen solle in dem Sinne geändert werden, dass Skaleneffekte erreicht, Kosten reduziert und Ergebnisse verbessert werden. Vereinfachungen erachtet die Eiopa auch für den Aufsichtsrahmen als angezeigt.
Nach Ansicht der Behörde würde die Umsetzung ihrer Vorschläge „helfen, die Pensionsversorgung auszweiten, die Kosten zu senken, das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken und eine robuste Aufsicht sicherzustellen“.
Wie sehen diese Vorschläge aus? In ihrem Papier ventiliert die Eiopa die Idee, ein „klares und sichtbares“ EU-weites „Pensionslabel“ zu schaffen.
Mit anderen Worten: Das „Basis-Pepp“ – das Produkt mit dem bekannten 1-Prozent-Kostendeckel – soll einen „einfacheren und erkennbaren“ Namen bekommen. Die Eiopa wirft hierfür „Europension“ ins Rennen. Dies solle das Problembewusstsein fördern und Investitionen in die private Altersvorsorge erleichtern.
Für andere Varianten des Pepp hat die Eiopa, zwecks Unterscheidbarkeit, hingegen keine Umbenennung in „Europension“ im Auge. Diese können, so der Ansatz der Aufsicht, flexiblere Alternativen im Rahmen der Pepp-Verordnung bieten.
Die Merkmale des „Europension“ genannten Basis-Pepp sollen vereinfacht werden, um für die Konsumenten bessere Resultate zu erzielen. Besagter Kostendeckel würde einem System weichen, das die Kosten auf Basis von Leistungen und Rendite bewertet und gewichtet.
Weiters sollen die Vorschriften für die Beratung zur Europension gelockert werden, wobei mit „Beratung“ im Jargon der Verordnung die „Abgabe einer persönlichen Empfehlung“ des Anbieters oder Vertreibers gemeint ist.
Denn die geltenden Vorschriften über eine verpflichtende Beratung zum Basis-Pepp, wie sie Artikel 34 der Verordnung vorsieht, nehmen nach Dafürhalten der Eiopa womöglich zu wenig Bedacht darauf, dass es ein überwiegend standardisiertes Produkt sei, das mehrere Verbraucherschutzvorkehrungen beinhalte.
Die Reformliste enthält noch weitere Punkte. Einer davon sieht vor, Pepp-Anbieter nicht zu verpflichten, Unterkonten für mehrere Mitgliedsstaaten anzubieten. Im Endeffekt würde dadurch der grenzüberschreitende Charakter zu einer freiwilligen Option.
Außerdem regt die Eiopa an, explizit festzulegen, dass Pepp-Interessenten bei jedem Pepp-Anbieter abschließen können, unabhängig von ihrem Wohnort.
Des Weiteren sollten Mindestvorgaben erwogen werden, die darauf abzielen, Informationslücken auf Kundenseite in Bezug auf die Entsparphase zu schließen.
Eine größere Rolle für das Pepp kann sich die Eiopa im betrieblichen Umfeld vorstellen. Sie denkt hier unter anderem an Transfers von Beträgen aus anderen privaten Pensionsprodukten ins Pepp.
Sie denkt aber auch an Arbeitgeberbeiträge zu einem Pepp – ohne, dass dadurch bestehende Systeme der zweiten Säule ersetzt würden. Die Europension könnte Beschäftigten als „Benefit“ angeboten werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen – und mit einer Opt-out-Möglichkeit – könnten Beschäftigte auch automatisch zu einer Europension angemeldet werden, schlägt die Eiopa vor. Dies könnte dort zur Anwendung kommen, wo es keine Systeme der zweiten Säule gibt.
Das Papier „Technical input for the reviews of the IORP II Directive and the PEPP Regulation in the context of the Savings and Investments Union“ kann als PDF-Dokument von der Website der Eiopa heruntergeladen werden.
Ein „Factsheet“, das einen Überblick über wesentliche Punkte in Kurzfassung gibt, ist ebenfalls als PDF-Dokument (357 KB) abrufbar.
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