15.10.2025 – Die staatliche Unterstützung für eine ausreichende Pflege zu Hause reicht vielfach nicht aus. Die Finanzierung wird in Zukunft noch eine größere Herausforderung, die Thematik rund um eine private Pflegevorsorge immer wichtiger.
Österreich wird immer wieder als Sozialstaat mit einem umfassenden Gesundheits- und Sozialsystem bezeichnet – aber auch hierzulande gibt es diverse Herausforderungen in diesem doch so „sozialen“ System.
Bereits seit mehreren Jahren ist eine solche „Baustelle“ das Thema Pflege und Betreuung in Österreich.
Die politischen Entscheidungsträger verdrängen notwendige Reformen und damit einhergehende fehlende Finanzierungen von einer Wahl zur nächsten und umgehen gekonnt die tatsächlichen Probleme von Familien und deren Angehörigen.
Der Wunsch, in den eigenen vier Wänden alt zu werden bzw. zu Hause professionell gepflegt zu werden, lässt sich nicht immer erfüllen. Ein beinahe grundlegendes Problem ist hierbei vor allem die Finanzierung dieser Pflege.
In Österreich gibt es von Seiten des Bundes das Pflegegeld, welches die private Pflege unterstützen soll. Es ist nicht Voraussetzung, eine spezialisierte Pflegefachkraft anzustellen, auch die Pflege und Unterstützung durch die Familie oder das soziale Umfeld soll entschädigt bleiben.
Österreich verwendet zur Beurteilung Pflegestufen bzw. Pflegegeldkategorien, die den Umfang des Pflegebedarfs widerspiegeln.
Die Einstufung bestimmt die Höhe des Pflegegeldes und den Umfang der Leistungen. Dabei werden Alltagskompetenzen wie Mobilität, Orientierung, Ernährung, Körperpflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie spezielle Pflegeanforderungen bewertet.
Antragsberechtigt ist die pflegebedürftige Person selbst bzw. deren gesetzliche Stellvertretung.
Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist Pflegebedürftigkeit. Der ständige Betreuungs- und Pflegeaufwand muss zumindest mehr als 65 Stunden im Monat betragen und muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate andauern.
Doch auch das Pflegegeld mit seinen bis zu sieben Stufen reicht vielfach nicht für eine ausreichende Pflege zu Hause aus.
Eine weitere Möglichkeit für die Pflege zu Hause ist die 24-Stunden-Betreuung, für welche unter gewissen Voraussetzungen eine Förderung sowohl von Seiten des Bundes als auch zum Teil von den einzelnen Bundesländern möglich ist.
In der Regel wird die 24-Stunden-Betreuung als Sachleistung oder als Zuschuss im Rahmen der Homecare-/Pflegegeldleistungen unterstützt.
Auf Bundesebene ist Voraussetzung, dass die betreuungsbedürftige Person rund um die Uhr betreut werden muss, Pflegegeld nach inländischen Rechtsvorschriften ab Stufe drei bezieht und das monatliche Nettoeinkommen 2.500 Euro nicht übersteigt.
Nicht zum Einkommen zählen unter anderem Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe. Das Vermögen der betreuungsbedürftigen Person bleibt dabei unberücksichtigt.
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss nachgewiesen werden, dass die Betreuungsperson über eine theoretische Ausbildung verfügt, die im Wesentlichen jener einer Heimhilfe entspricht, oder seit mindestens sechs Monaten die Betreuung der pflegebedürftigen Person sachgerecht durchgeführt hat oder bestimmte pflegerische und/oder ärztliche Tätigkeiten nach Anordnung, Unterweisung und unter der Kontrolle einer diplomierten Pflegekraft bzw. einer Ärztin/eines Arztes ausübt.
Liegen die Voraussetzungen vor, dann besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf eine Förderung.
Die maximale Förderhöhe pro Monat beträgt zurzeit bei zwei selbstständigen Betreuungspersonen nur 800 Euro, bei zwei unselbstständigen Betreuungspersonen nur 1.600 Euro. Auf Bundesländerebene können durch Zuschüsse des Landes unter Umständen abweichende Förderungsbedingungen bestehen.
Die Finanzierung der Pflege daheim wird in Zukunft noch eine größere Herausforderung und somit wird auch die Thematik um eine private Pflegevorsorge immer wichtiger. Diese muss in Zukunft fixer Bestandteil eines jeden Beratungsgespräches sein.
Jürgen E. Holzinger
Der Autor ist Obmann des Vereins Chronischkrank Österreich. Zu den Zielen des Vereins gehört Bewusstseinsbildung rund um den Wert der Arbeitskraft. Der Verein bietet Vorträge und Workshops zum Thema Berufsunfähigkeit an und bietet Betroffenen Hilfestellung.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.
Der VersicherungsJournal Newsletter informiert Sie von montags - freitags über alle wichtigen Themen der Branche.
Ihre Vorteile