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Landwirtschaft: Ministerien äußern sich zu Prämien-Stützung

8.10.2025 – Die Grünen haben dem Finanz- und dem Landwirtschaftsminister eine Reihe von Fragen zur Versicherung landwirtschaftlicher Betriebe gestellt. Neben einer Auskunft über die Summen, die für die staatlichen Prämienzuschüsse aufgewendet werden, wollten sie auch wissen, ob das Landwirtschaftsministerium Einschränkungen in der Bezuschussung der Dürreversicherung vorhat und ob der Klimawandel Änderungen am bisherigen Versicherungssystem erfordert. Übertrieben konkret fielen die Antworten nicht immer aus.

Getreidefeld (Bild: Matthias/Pixabay)
Bild: Matthias/Pixabay

„Gefährdet Budgetkosmetik bei der Dürreversicherung die heimische Landwirtschaft?“ Unter diesem Titel haben die Grünen Ende Juli zwei parlamentarische Anfragen an das Finanz- und das Landwirtschaftsministerium gestellt.

Die Folgen des Klimawandels seien insbesondere für Bauern und landwirtschaftlichen Betriebe „klar spürbar“, heißt es in dem Papier. Extremwetterereignisse wie Hagel, Starkregen, Stürme, lange Hitzephasen und niederschlagsarme Witterungslagen seien laufen im Zunehmen.

„Diese Phänomene, insbesondere zunehmende Dürreperioden, führen direkt und indirekt zu Einschränkungen der landwirtschaftlichen Leistungen sowohl im Garten- und Ackerbau, als auch in der Viehwirtschaft.“

Die führe zu stetig steigenden Schäden in der Landwirtschaft. Um die Landwirtschaft dagegen abzusichern, unterstützen Bund und Länder die Bauern unter anderem mit Zuschüssen zu den Versicherungsprämien.

Die Höhe der Prämienförderungen durch den Katastrophenfonds

Vom Finanzministerium wollten die Grünen unter anderem wissen: Wie viel wurde in den vergangenen Jahren aus dem Katastrophenfonds zur Prämienförderung (§ 3 Z. 4 lit. d Katastrophenfondsgesetz bzw. § 1 Hagelversicherungs-Förderungsgesetz) an die Österreichische Hagelversicherung gezahlt?

Das Ministerium listet in seiner Beantwortung vom 30. September die Auszahlungen des Bundes, saldiert mit Rückzahlungen, aus, für das letzte Jahr 72,55 Millionen Euro für Ernte- und Tierversicherungen. An weitere Versicherungsträger, die die Fördervoraussetzungen erfüllten, ging knappe eine weitere Million.

Betrachtet man die Entwicklung, so zeigt sich über die Jahre ein deutlicher Anstieg. Dies resultiere daraus, dass die 1995 eingeführte Prämienförderung weiterentwickelt und 2016 „zu einer umfassenden Ernteversicherung ausgebaut wurde“.

Mit einer Novelle zum Hagelversicherungs-Förderungsgesetz 2018 sei der Anwendungsbereich ab 2019 auf Versicherungen gegen Tierseuchen und Tierkrankheiten ausgeweitet und die Förderung erhöht worden, merkt das BMF an.

Auszahlungen des Katastrophenfonds zur Prämienförderung (Auszug)

Jahr

Österr. Hagelvers.
VVaG

Andere
Versiche-rungsträger

Summe

jährliche Verände-
rung

2019

42,86

0,85

43,71

+40,8 %

2020

47,76

0,99

48,75

+11,5 %

2021

49,46

0,71

50,18

+2,9 %

2022

57,84

1,20

59,04

+17,7 %

2023

65,94

1,00

66,94

+13,4 %

2024

72,55

0,93

73,48

+9,8 %

Rund 11 bis 15 Prozent Anteil am Katastrophenfonds-Volumen

Wie hoch war bzw. ist der Anteil der gemäß § 3 Z. 4 lit. d Katastrophenfondsgesetz („zur Förderung der Versicherungsprämien gemäß § 1 des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes“) ausgezahlten Mittel an den Gesamtmitteln des Katastrophenfonds?

In den letzten Jahren pendelte der Wert zwischen rund 11 und rund 15 Prozent. Die Daten hat das Finanzministerium ebenfalls tabellarisch aufgeschlüsselt.

Anteile der Prämienförderung am Katastrophenfonds-Gesamtvolumen (Auszug)

Jahr

Gesamt-
volumen

§ 3 Z. 4
lit. d
KatFG

Anteil

Jahr

Gesamt-
volumen

§ 3 Z. 4
lit. d
KatFG

Anteil

2019

401,3

43,7

10,9 %

2022

425,3

59

13,9 %

2020

382,4

48,8

12,7 %

2023

441

66,9

15,2 %

2021

392,2

50,2

12,8 %

2024

669,5

73,5

11,0 %

Einschränkung bei Förderung für Dürreversicherung?

Die Anfrage an das Landwirtschaftsministerium bezog sich unter anderem auf eine Sonderrichtlinie – die aktuelle stammt von 2023 –, die das Ministerium erlassen kann, um bestimmte Einzelheiten für die Prämien-Förderbarkeit festzulegen.

In der Anfrage heißt es, das Ministerium scheine sich mit den Bundesländern auf eine Änderung der Richtlinie geeinigt zu haben. Die Anfragesteller zitieren ein Dokument, das ab 2026 folgende Beschränkung anpeile:

„4.1.2 Folgende Prämienanteile sind von der Förderung durch den Bund und die Länder ausgeschlossen:

– in der Dürreindexversicherung für alle landwirtschaftlichen Kulturen die Prämienanteile für die Hitzetage, die nicht über dem zehnjährigen Durchschnitt liegen.

4.1.3 Ein Bundesland kann im Einvernehmen mit der Versicherungsgesellschaft beschließen, abweichend von Punkt 4.1.2 für einzelne oder sämtliche Prämienanteile gemäß Punkt 4.1.2 die Landesförderung im Ausmaß von bis zu 27,5 % aufrecht zu erhalten und zusätzlich den Anteil des Bundes im Ausmaß von bis zu 27,5 % zu übernehmen.“

Die Grünen schließen daraus, dass das Ministerium „für einen eklatanten Teil der Prämienanteile keine Unterstützung mehr leisten zu wollen [scheint]“.

Kommt die Änderung?

Zu befürchten sei aber, dass sich viele Landwirte „einen derart kurzfristigen und hohen Anstieg“ der Prämie nicht leisten können, „zumal diese Änderung der Sonderrichtlinie bislang seitens des BMLUK (Landwirtschaftsministerium; Anm.) noch nicht als genehmigt geführt und gegenüber heimischen Medien als in Diskussion stehend bezeichnet wird“.

Die Grünen wollten daher in Erfahrung bringen, ob die Änderung mittlerweile beschlossen worden ist und was dies für die Versicherten finanziell bedeuten würde.

Das Ministerium reagierte in seinem Schreiben vom 30. September auf diese und weitere Fragen zur Sonderrichtlinie mit allgemeinen Ausführungen: Das System öffentlich bezuschusster Versicherungen habe sich bewährt. Die Bezuschussung in Höhe von 55 Prozent biete Landwirten einen „wichtigen Anreiz“ für „leistbares und eigenverantwortliches Risikomanagement“.

Die Risikoversicherung in der Landwirtschaft habe sich in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt, das Versicherungsangebot sei laufend angepasst und erweitert worden. „Ziel der derzeit geführten Überlegungen ist die langfristige, nachhaltige Absicherung des Versicherungsschutzes.“

Aktuell über 52.000 Agrarbetriebe versichert

Derzeit sind laut der Anfragenbeantwortung 52.193 landwirtschaftliche Betriebe gegen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen infolge widriger Witterungsverhältnisse wie Hagel, Frost, Dürre, Stürme sowie starke oder anhaltende Regenfälle versichert. Davon seien 44.920 gegen Dürreschäden versichert.

Und weiter: „Der Anteil der Betriebe, die gegen Dürreschäden versichert sind, an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Österreich entspricht in etwa 44 Prozent (Versicherungsprodukte: Agrar Universal für Entschädigungen bei Unterschreitung von Ertragsgrenzwerten sowie optional Dürreindexversicherung für Entschädigungen bei starken Niederschlagsdefiziten).“

Muss sich das Versicherungssystem ändern?

Im Fragenkatalog findet sich auch die Frage, ob der Klimawandel und seine Auswirkungen, insbesondere durch Extremwetterereignisse, Änderungen im Versicherungssystem für Landwirte erfordern und ob das Ministerium derartige Änderungen vorbereitet.

„Wie bereits angeführt, wurde das Risikoversicherungsangebot für die österreichische Landwirtschaft angesichts des fortschreitenden Klimawandels und der Zunahme extremer Wetterereignisse wie Dürre, Starkregen und Spätfrost laufend angepasst und erweitert“, antwortete das Landwirtschaftsministerium.

Im Übrigen beschränkt es sich auf einen allgemeinen Hinweis auf eine laufende Weiterentwicklung: „Gemäß Hagelversicherungs-Förderungsgesetz werden Versicherungsprodukte für die genannten widrigen Witterungsverhältnisse seitens der Versicherungsunternehmen bedarfsgerecht erstellt und den Betrieben angeboten. Diese werden ständig evaluiert und adaptiert.“

Zum Herunterladen

Die vollständigen Anfragen und Antworten (letztere sind unter „Parlamentarisches Verfahren“ zu finden) sind auf der Website des Parlaments abrufbar, gesondert für das Finanzministerium und für das Landwirtschaftsministerium.

 
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