21.8.2025 – In Dänemark handelt es sich bei der zweiten Säule der Altersvorsorge um eine obligatorische, kapitalgedeckte Rentenversicherung für Arbeitnehmer. Träger des Systems sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände bzw. Gewerkschaften. 80 Prozent der Bevölkerung sind anwartschafts- oder leistungsberechtigt.
Lange Zeit war auch in Dänemark die staatliche Altersrente „Folkepension“ die vorherrschende Form der Altersvorsorge. Auch in Dänemark gab es Widerstände der Gewerkschaften gegen betriebliche Pensionsvorsorgen.
Heute werde die zweite Säule aber von niemandem mehr in Frage gestellt, betonte Mathias Vaa, stellvertretender Botschafter Dänemarks in Österreich, am Mittwoch beim Sommergespräch des Fachverbandes der Pensions- und Vorsorgekassen in Wien.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zögen an einem Strang, die kapitalgedeckte Altersvorsorge genieße hohe Akzeptanz. Und sie sei ein „gemeinsamer Gewinn für alle“, sowohl für Gering- als auch für Gutverdienende, so Vaa.
Klar sei, dass – wie in Österreich – die zweite Säule eine Ergänzung und Stärkung der ersten Säule sei. Der Druck auf die erste Säule werde dadurch geringer, die staatliche Pension werde aber nie wegfallen. Und durch die Besteuerung der Pensionen erhalte der Staat eine weitere Einkommensquelle.
Während Österreich nach wie vor hauptsächlich auf umlagefinanzierte Pensionen setzt und die zweite Säule freiwillig durch Arbeitgeber finanziert wird, handelt es sich in Dänemark bei der betrieblichen Pension um eine obligatorische, kapitalgedeckte Rentenversicherung.
Träger von Pensionskassen sind in Dänemark Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände bzw. Gewerkschaften. Gefördert werde die betriebliche Vorsorge vom dänischen Staat durch die Möglichkeit der steuerlichen Absetzung gezahlter Beiträge.
Die meisten Kollektivverträge würden vertraglich vereinbarte Pensionsversicherungen enthalten, 80 Prozent der arbeitenden Bevölkerung seien vom System abgedeckt. Pensionszahlungen werden erst bei Erreichen des Pensionsantrittsalters vorgenommen.
Langfristig sei es Ziel, dass Arbeitnehmer aus allen drei Säulen – auch für private Pensionsversicherungen besteht die Möglichkeit der steuerlichen Absetzung eingezahlter Beiträge – im Alter bis zu 80 Prozent ihres Schlussgehalts beziehen.
Er sei überzeugt, dass wir in Österreich von diesem Modell etwas lernen können, betonte Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes Pensions- und Vorsorgekassen. „Ein System, das auf drei Säulen beruht, ist stabiler“, es gehe nicht darum, ob ein System besser ist als ein anderes.
Gleichzeitig zeigt er sich zuversichtlich, dass der Ausbau der zweiten Säule hierzulande zeitnah umgesetzt wird, nachdem das gemeinsam mit Gewerkschaften und Arbeiterkammer entwickelte Sozialpartnerpapier (VersicherungsJournal 1.7.2025) Eingang in das Regierungsprogramm gefunden hat.
Diese Sozialpartnervereinbarung sei ein „gutes Fundament“, so Zakostelsky. Die Einführung des Generalpensionskassenvertrags sei inzwischen von allen Parteien anerkannt, genauso wie die Attraktivierung des Prämienförderungsmodells für Geringverdiener.
Zwar nicht Teil des Sozialpartnerpapiers, aber ebenfalls im Regierungsprogramm enthalten, sei die Ausweitung der Aufgaben der Alterssicherungskommission auf alle drei Säulen: „Das ist schon einmal was“, zeigt sich Zakostelsky erfreut.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.
Der VersicherungsJournal Newsletter informiert Sie von montags - freitags über alle wichtigen Themen der Branche.
Ihre Vorteile