Verlust der Förderung bei der 24-Stunden-Betreuung

14.8.2025 – Oft unqualifizierte Betreuungskräfte, Voraussetzungen und Bedingungen für die Förderung der Finanzierung, mögliche Problemfelder – ein Beitrag von Jürgen E. Holzinger, Obmann des Vereins Chronischkrank Österreich.

Der Autor: Jürgen E. Holzinger (Bild: Mathias Lauringer)
Der Autor: Jürgen E. Holzinger,
Obmann des Vereins Chronischkrank
(Bild: Mathias Lauringer)

Wenn die Gesundheit und Mobilität nachlassen, braucht es häufig Unterstützung für die Bewältigung des Alltags.

Nicht immer kann dies durch die Familie oder auch nahestehende Personen erfüllt werden.

In den letzten Jahren hat sich im Bereich der Pflege und Betreuung vor allem die 24-Stunden-Betreuung im privaten Bereich hervorgehoben.

Weg vom Altwerden im Pflegeheim, hin zu Altern in Würde in den eigenen vier Wänden, lautet vielfach der Tenor.

Oft werden unqualifizierte Betreuungskräfte vermittelt

Diesen Umstand haben auch viele sogenannte Pflegeagenturen erkannt und vermitteln „wild drauf los“ sogenannte 24-Stunden-Betreuungskräfte.

Dass es sich hierbei vielfach um unqualifizierte Betreuungskräfte aus dem Osten handelt, wird von Betroffenen leider häufig erst zu spät erkannt. Auch sprachliche Hindernisse und mangelnde Deutschkenntnisse sind immer wieder von Betroffenen zu hören.

Eine Kontrolle im engeren Sinn ist so gut wie nicht vorhanden und von den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden kaum bewältigbar.

Um Missbrauch auf den Rücken von Betroffenen zu verhindern, gibt es seit einigen Jahren ein Gütesiegel für Agenturen in der 24-Studen-Betreuung. Von rund 700 tätigen Agenturen in Österreich sind jedoch lediglich zirka 50 mit diesem Gütesiegel ausgestattet. Für Betroffene bzw. deren Angehörige ist das Erkennen einer seriösen Agentur nicht immer einfach.

Förderungen

Zur Thematik Betreuung und Pflege kommt dann auch noch die finanzielle Herausforderung für die 24-Stunden-Betreuungskraft.

In Österreich gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, um die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung zu unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Förderungen vom Sozialministerium oder regionale Unterstützungsangebote. Ziel ist es, pflegebedürftigen Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen.

Es ist wichtig zu wissen, dass bei einem Verlust der Förderung bestimmte Voraussetzungen oder Bedingungen betroffen sein können. Das bedeutet, wenn die Fördermittel wegfallen, könnte das Auswirkungen auf die Finanzierung oder die Unterstützung haben.

Voraussetzungen für die Förderung

Für die Zuerkennung der Förderung ist Voraussetzung, dass die betreuungsbedürftige Person rund um die Uhr betreut werden muss, Pflegegeld nach inländischen Rechtsvorschriften ab Stufe 3 bezieht und das monatliche Nettoeinkommen 2.500 Euro nicht übersteigt.

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss nachgewiesen werden, dass die Betreuungsperson über eine theoretische Ausbildung verfügt, die im Wesentlichen jener einer Heimhilfe entspricht, oder seit mindestens sechs Monaten die Betreuung der pflegebedürftigen Person sachgerecht durchgeführt hat oder bestimmte pflegerische und/oder ärztliche Tätigkeiten nach Anordnung, Unterweisung und unter der Kontrolle einer diplomierten Pflegekraft bzw. einer Ärztin/eines Arztes ausübt.

Die Förderung ist meist an die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen geknüpft. Das bedeutet, dass nur bei korrekter Beschäftigung und Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben eine Förderung gewährt wird.

Die maximale Förderhöhe pro Jahr beträgt somit bei zwei selbstständigen Betreuungspersonen 9.600 Euro, bei zwei unselbstständigen Betreuungspersonen 19.200 Euro. Auf Bundesländerebene können durch Zuschüsse des Landes unter Umständen abweichende Förderungsbedingungen bestehen.

Sozialversicherungsbeiträge

Nicht leicht erkennbar ist jener Umstand, dass die 24-Stunden-Betreuung auf selbstständiger Basis die Sozialversicherung begleichen muss.

Dies entzieht sich jedoch mehrheitlich der Kontrolle der zu betreuenden Person bzw. deren Angehörigen und so tritt immer wieder der Umstand ein, dass 24-Stunden-Kräfte die Sozialversicherungsabgaben nicht begleichen und so die Förderung gestrichen wird bzw. im schlimmsten Fall rückwirkend aberkannt wird und es auch zu einem Regress kommen kann.

Dies bedeutet, dass die Förderstelle unter bestimmten Umständen die bereits ausgezahlte Förderung zurückfordern kann. Das passiert zum Beispiel, wenn die Voraussetzungen für die Förderung nicht mehr erfüllt sind, falsche Angaben gemacht wurden oder es Unregelmäßigkeiten gibt.

Es ist ratsam, sich direkt bei den zuständigen Stellen, wie dem Sozialministerium oder den regionalen Behörden, zu informieren, um genaue Details und mögliche Alternativen zu erfahren. Auch der Verein Chronischkrank Österreich unterstützt zu diesem Themengebiet.

Jürgen E. Holzinger

Der Autor ist Obmann des Vereins Chronischkrank Österreich. Zu den Zielen des Vereins gehört Bewusstseinsbildung rund um den Wert der Arbeitskraft. Der Verein bietet Vorträge und Workshops zum Thema Berufsunfähigkeit an und bietet Betroffenen Hilfestellung.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Ausbildung · Berufsunfähigkeit · Gesundheitsreform · Sozialversicherung
 
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