Von Verwaltung bis Versicherung: Seniorenrat will klare KI-Regeln

16.12.2025 – Künstliche Intelligenz dürfe nicht „zulasten von Datenschutz, Selbstbestimmung und sozialer Teilhabe“ gehen, betont man beim Seniorenrat: Er fordert „klare Regeln“ für den Einsatz von KI, darunter eine eindeutige Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten. Allenfalls müsse auch im Datenschutz nachgeschärft werden. Wichtig ist dem Seniorenrat weiters, dass Systeme regelmäßig auf Altersdiskriminierung hin geprüft werden und wichtige Dienste barrierefrei zugänglich sind.

Der zunehmende Einsatz von KI beeinflusse das Leben älterer Menschen in vielen Bereichen, von Gesundheit über Verwaltung bis hin zu Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, stellt der Österreichische Seniorenrat fest.

Aus Sicht der Seniorenvertretung eröffnet dies nicht nur Chancen, sondern birgt auch „erhebliche Risiken, insbesondere in Bezug auf Diskriminierung, Datenschutz und soziale Ausgrenzung“. Sie fordert deshalb „einen gezielten Schutz der Interessen und Rechte älterer Menschen“.

KI-Kennzeichnung und Datenschutz

Dazu gehöre unter anderem eine „klare und verständliche Informationspflicht über alle eingesetzten KI-Anwendungen“. KI-generierte Inhalte müssten eindeutig als solche gekennzeichnet werden.

Und: Persönliche Daten älterer Menschen müssten „besonders geschützt und deren Selbstbestimmungsrechte uneingeschränkt gewahrt“ werden. Der Seniorenrat pocht dabei im Speziellen auf Einhaltung und Vollzug der DSGVO und des Urheberrechts.

Regeln für Risiko-KIs „eventuell verschärfen“

Auch die Einhaltung der europäischen KI-Verordnung sei „streng zu überprüfen“ und der Umgang mit Hochrisiko-KIs und KIs mit „begrenztem Risiko“ nach rund zwei Jahren ab Inkrafttreten zu evaluieren.

„Eventuell wird es notwendig sein, diese zu verschärfen. Denn: KI-Systeme, die gezielt manipulieren oder extrem sensible Persönlichkeits-/Verhaltens-Daten sammeln, dürfen keinesfalls toleriert werden“, wie der Seniorenrat gegenüber dem VersicherungsJournal sagt.

Zudem ortet er in Bezug auf Chatbots oder Programme, mit denen Deepfakes erstellt werden können, großes Risikopotenzial, „welches durchaus auch die Grenze zur ‚Manipulation‘ bzw. ‚Social Scoring‘ überschreiten kann“. Dies „wäre ein klarer Verstoß, wenn es um die Wahrung des Datenschutzes und der Selbstbestimmungs- bzw. Persönlichkeitsrechte geht“.

Kontrollen auf Altersdiskriminierung

Prüf- und Kontrollmechanismen sollen Altersdiskriminierung vorbeugen: „Algorithmen sollen regelmäßig überprüft und angepasst werden, um Benachteiligungen etwa bei Kreditvergaben, Versicherungsleistungen oder im Sozialbereich zu verhindern.“

Was heißt das konkret? Überprüft werden sollen mehrere Faktoren:

  • welche Art von KI eingesetzt wird, wie diese eingestuft wird („inakzeptables“, „hohes“, „begrenztes“, „minimales“, „kein“ Risiko); entsprechend häufig müsse eine genaue Überprüfung stattfinden.
  • wie stark sich die Einschätzung der KI auf die Entscheidung des Unternehmens auswirkt. „Erfolgt zum Beispiel die Kündigung einer Auto-Versicherung nur aufgrund gewisser von der KI erfasster Parameter wie ‚über 70 Jahre alt‘ plus ‚Alter Versicherungsvertrag mit geringer Rentabilität‘?“
  • eine mögliche Kennzeichnungspflicht. „Das heißt Unternehmen wie Versicherungen, die ihre Entscheidungen primär auf Basis KI-gestützter Prozesse treffen, müssen dies deutlich ausweisen. Bei Umstellungen auf neue Systeme sind die Kunden zu informieren.“

Die erste Überprüfung, wie und nach welchen Aspekten die KI entschieden hat, „muss primär im eigenen Unternehmen/Konzern erfolgen“, in weiterer Folge dann durch die zuständigen staatlichen Stellen.

Dienste sollen einfach zugänglich sein

„Unabdingbar“ sei außerdem eine barrierefreie Gestaltung digitaler und KI-gestützter Dienste. „Dies betrifft – in die Zukunft gedacht – vor allem auch digitale Behördenwege, E-Government, digitale Service-Angebote, Finanz-Online, Wohnungs- und Kreditvergaben sowie Versicherungsdienstleister“, erklärt der Seniorenrat.

„Barrierefreie KI beginnt mit der Einhaltung gewisser Standards. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind ein solcher Standard, der sich bewährt hat“, führt der Seniorenrat aus. Die WCAG beschreiben technische Voraussetzungen für die Zugänglichkeit digitaler Inhalte. Hinsichtlich der Verpflichtung zur Barrierefreiheit sollte nach Ansicht des Seniorenrats gesetzlich „nachgeschärft“ werden.

Unabhängig davon müsse man die zuvor genannten Services auch in Zukunft ohne KI bzw. ohne Smartphone oder spezielle Apps oder Anwendungen wie etwa „ID Austria“ nutzen können.

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Darlehen · Gesundheitsreform · Kfz-Versicherung · Senioren
 
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