13.1.2026
Dem Bundesgremium der Versicherungsagenten meldet eine Erweiterung des versicherbaren Personenkreises seiner Gruppen-Krankenversicherungsverträge mit Uniqa und Merkur.
„Der Kreis der versicherbaren Personen wird nun auch auf die Arbeitnehmer der Versicherungsagenten und deren Angehörige ausgeweitet“, berichtet das Bundesgremium in seinem jüngsten Newsletter. „Der Nachweis des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers hat seitens des Arbeitgebers zu erfolgen.“
Weitere Informationen zu den Gruppen-Krankenversicherungsverträgen sind beim Bundesgremium erhältlich.







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