3.3.2026 – Etwa jeder Vierte ist mit der Gesundheitsversorgung unzufrieden, rund ein Drittel nur teils, teils zufrieden, geht aus einer Umfrage der AK Oberösterreich hervor. Nicht wenige weichen deshalb auf Wahl- und Privatärzte aus und schließen private Krankenversicherungen ab, berichtet die AKOÖ. Vor allem kürzere Wartezeiten und Behandlungsqualität werden als Gründe genannt.

Die Zufriedenheit mit dem Gesundheitssystem ist weiter gesunken – das jedenfalls besagen Ergebnisse einer Umfrage, die das Institut für empirische Sozialforschung (Ifes) im dritten und vierten Quartal 2025 im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich (AKOÖ) unter 2.000 ihrer Mitglieder durchgeführt hat.
Zufrieden oder sehr zufrieden zeigten sich mit dem Gesundheitssystem nur 36 Prozent. Ähnlich viele (34 Prozent) sind „teils, teils“ zufrieden, 27 Prozent (gar) nicht. Der Anteil der Unzufriedenen war 2024 und 2023 mit 21 bz. 17 Prozent noch merklich kleiner. Diese Zahlen hat die AKOÖ am Montag veröffentllicht.
Die Zufriedenheit variiert je nach Einkommen: Bei den Befragten, die sehr gut von ihrem Einkommen leben können, sind 18 Prozent unzufrieden. Rund jeder Zweite, dessen Einkommen nicht ausreicht, sei unzufrieden – um 13 Prozentpunkte mehr als 2024.
Nach Geschlecht offenbaren sich geringe Unterschiede. Unter den Frauen sind 29 Prozent unzufrieden, unter den Männern 25 Prozent. Bei beiden Geschlechtern hat dieser Anteil gegenüber 2024 zugenommen, und zwar um 7 bzw. 5 Prozentpunkte.
„Wer an chronischen Erkrankungen leidet, betrachtet das Gesundheitssystem besonders kritisch“, so die AKOÖ: In dieser Gruppe sind 34 Prozent unzufrieden (+9 Prozentpunkte gegenüber 2024, +13 gegenüber 2023). Bei den Personen ohne chronische Beschwerden sind es 23 Prozent.
„Das zeigt, dass gerade jene Menschen, die unser Gesundheitssystem am meisten benötigen, am unzufriedensten damit sind“, folgert die AKOÖ.
Was finden die Befragten problematisch? 57 Prozent sehen sich von langen Wartezeiten für einen Termin bei einem Facharzt, für eine Untersuchung oder für eine Operation betroffen.
Langes Warten in der Spitalsambulanz oder im Wartezimmer von Ordinationen wird ebenfalls jeweils von mehr als der Hälfte genannt.
Fast die Hälfte der Befragten, die in den letzten beiden Jahren einen Operationstermin hatten, haben länger als drei Monate auf diesen gewartet.
Bei Augenärzten und Hautärzten mussten 37 bzw. 36 Prozent der betroffenen Patienten länger als drei Monate warten. „Die langen Wartezeiten betreffen auch fast alle anderen Fachrichtungen“, fügt die AKOÖ hinzu.
Die Hälfte gab an, keinen Termin bekommen zu haben, weil keine neuen Patienten aufgenommen werden.
Die Folge langer Wartezeiten im öffentlichen Gesundheitssystem sei, „dass immer mehr Versicherte auf Wahl- und Privatärzte ausweichen oder Zusatzversicherungen abschließen“, stellt die Arbeiterkammer fest.
„Knapp drei von zehn Befragten geben an, eine private Zusatzversicherung für die Sonderklasse im Krankenhaus oder für Wahlärzte abgeschlossen zu haben.“ Von den Privatversicherten suchen 25 Prozent nur oder überwiegend Wahl- und Privatordinationen auf.
Das Ausweichen auf Wahl- und Privatärzte und den Abschluss von Zusatzversicherungen sieht die AKOÖ allerdings kritisch, weil die „die Mehr-Klassen-Medizin verschärft“. Private Haushalte würden durch die Zusatzkosten für Gesundheit belastet, und wer es sich nicht leisten könne, werden „nicht optimal oder zeitnahe versorgt“.
Bei den Gründen für die Entscheidung für den Wahl- oder Privatarzt spiegeln sich die oben genannten Probleme wider. Am häufigsten sind terminliche Gründe im Spiel: 56 Prozent gaben an, dadurch schneller einen Termin bekommen zu haben.
Für 45 Prozent ist die erwartete Behandlungsqualität von Bedeutung. 28 Prozent begründen ihre Entscheidung für den Wahl- oder Privatarzt damit, dass sie keinen Termin in einer Kassenordination erhalten haben. Weitere 24 Prozent entscheiden sich für Wahl- oder Privatärzte, weil sich diese ausreichend Zeit für die Behandlung nähmen.
Große Unterschiede bei den Motiven, in eine Wahl- oder Privatordination auszuweichen, stellt die AKOÖ zwischen den Geschlechtern fest:
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