Arag legt neuen Tarif auf

12.2.2025 – Der Rechtsschutzversicherer hat sein Angebot überarbeitet und an einigen Stellen Neuerungen vorgenommen.

Die Arag SE Österreich hat ihren neuen Privat-Rechtsschutz-Tarif 01/2025 in den Verkauf gebracht. Bei der Entwicklung habe man die Prävention in den Fokus gerückt und das Angebot an Mediation und Beratung erweitert.

Verstärkt Lösungen durch Inhouse-Juristen

2024 seien mehr als 10.000 Rechtsberatungen durch hauseigene Experten der Arag abgewickelt worden. In 6.500 Fällen konnten laut Arag außergerichtliche Interventionen erfolgreich durchgeführt werden.

Zwei Drittel aller Rechtsschutzfälle habe man durch die Inhouse-Juristen ohne gerichtliche Verfahren lösen können – das habe langwierige Gerichtsprozesse erspart.

„Arag plant, dieses erfolgreiche Modell weiter auszubauen und das Serviceangebot zu erweitern“, wie der Versicherer am Dienstag mitteilte.

Tarifmerkmale

Von den Merkmalen des neuen Tarifs hebt die Arag folgende hervor:

  • Erweiterung der Mediation auf Vertrags- und Schadenersatz-Rechtsschutz;
  • Konfliktberatung durch die Inhouse-Mediatorin für Liegenschafts- und Familienrechtssachen, mittels Online-Terminbuchung über https://www.arag.at/services/mediation/;
  • Ausfallsversicherung: Erhöhung der Leistungen im Privat- und Berufsbereich auf 100.000 Euro;
  • Erweiterte Services im Erbrechtsschutz: Online-Testamentserstellung über die Arag-Website, ein Erbquotenrechner zur Berechnung der Ansprüche gesetzlicher Erben sowie Nachlassregelung zu Lebzeiten durch die Inhouse-Mediatorin (Erbrechts-Mediation).

Weitere Neuerungen

„Prämienvorteile“ gebe es nun im Liegenschafts-, Landwirtschafts- und Management-Rechtsschutz. Im Landwirtschafts-Rechtsschutz etwa gebe es eine neue Hektar-Staffelung, sodass diese „passgenauer“ vorgenommen werden könne es zu Prämienreduktionen komme.

Unter anderem meldet die Arag auch Änderungen im „Top-Strafrechtsschutz“. Neu seien hier Deckungen für

  • Kosten im Verfahren wegen Beantragung der Fußfessel, zum Beispiel nach Verhängung der Untersuchungshaft;
  • Kosten für journalistische Beratung zur Verhinderung von Rufschäden bis 3.000 Euro
  • Zeugenbeistand für Dritte (Entlastungszeugen)
  • Kosten eines Kollisionskurators
Schlagwörter zu diesem Artikel
Erbschaftssteuer · Rechtsschutz · Verkauf
 
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