8.6.2026 – Das Wiener Fintech hat eine fondsgebundene Lebensversicherung vorgestellt, bei der es als Vermittler und Vermögensmanager auftritt, während ein Versicherer den Versicherungsmantel bereitstellt. Diese „Arbeitsteilung“ soll die Kosten deutlich reduzieren und damit mehr Rendite ermöglichen, lautet ein zentrales Werbeargument. Abschlussprovisionen gebe es nicht. Abschluss und Einblick ins Investment erfolgen über eine App.

Der Wiener Wertpapierdienstleister und Vermögensberater Froots hat am Mittwoch ein neues Produkt vorgestellt, die „Vorsorge ohne KESt“.
Es handelt sich dabei um eine fondsgebundene Lebensversicherung. Angelegt werden kann ab 5.000 Euro Einmalerlag und ab 100 Euro pro Monat. Abschluss, Verwaltung und Überblick über das Investment erfolgen digital per App.
Kooperationspartner sind unter anderem Zürich, Donau, Österreichischer Beamtenversicherung, Helvetia und Standard Life.
„Wir kommen nicht aus der Versicherungsbranche und hatten die Freiheit, dieses Produkt von Grund auf neu zu denken“, sagt David Mayer-Heinisch, Gründer und CEO des sechs Jahre alten Fintechs.
„Den steuerbefreiten Versicherungsmantel haben wir von der Veranlagung getrennt.“
David Mayer-Heinisch, CEO Froots
Das Produkt basiert auf einer „Arbeitsteilung“: Ein Versicherer stellt den „Versicherungsmantel“ bereit, während Froots als Makler den Vertrieb und, vom Versicherungsanbieter unabhängig, das aktive Management des angesparten Vermögens übernimmt.
Diese Trennung habe es erlaubt, ein Konzept mit wenigen Kostenblöcken zu entwerfen. Nach Angaben des Fintechs fallen – neben 4 Prozent Versicherungssteuer – folgende Kosten an:
Einstiegs-, Ausstiegs- „oder sonstige versteckte Kosten“ gebe es nicht, auch keine Abschlussprovisionen.
Investiert werde das Geld in ein auf den Kunden zugeschnittenes Portfolio aus Aktien-ETFs, Anleihen-ETFs und teilweise Gold, das „breit diversifiziert und weltweit gestreut“ sei. Der Kunde kann zwischen Portfolios unterschiedlicher Risikoklassen wechseln.
Das Portfolio passe sich im Laufe der Zeit an. Das heißt: Je kürzer die verbleibende Laufzeit, desto konservativer werde veranlagt.
Die Auszahlung des angesparten Kapitals kann als Einmalbetrag oder schrittweise in Form regelmäßiger Teilentnahmen erfolgen.
Im Todesfall erhalten die Begünstigten den höheren der folgenden Beträge: entweder 105 Prozent des aktuellen Vertragswerts oder die vereinbarte Mindesttodesfallsumme, die beim Einmalerlag 10 Prozent der eingezahlten Nettobeiträge, bei der monatlichen Prämienpolizze 5 Prozent beträgt.
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