11.9.2024 – Im Rahmen des Angebots „Smart Start“ stehen nun acht Sparten zur Wahl, zwei mehr als bisher. Mit mindestens zwei – frei zu wählenden – Bausteinen lässt sich ein Bündel bilden. Auch die „Cashback“-Regelung wurde geändert.
Die Generali Versicherung AG hat ihr Jugend-Angebot „Smart Start“ überarbeitet.
Das 2006 eingeführte Produktbündel für Personen im Alter von 15 bis 25 Jahren war zuletzt 2013 adaptiert worden.
Die jetzt vorgenommenen Neuerungen gelten seit 9. September.
Für ein gültiges „Smart Start“-Bündel sind zwei unterschiedliche Bausteine erforderlich. Sie können individuell aus acht Sparten gewählt werden.
Das sind: Kfz, Haushalt/Eigenheim/Haftpflicht, Unfall, Rechtsschutz, Gesundheit, finanzielle Vorsorge sowie die beiden neu hinzugekommenen Sparten Fahrrad-Diebstahl und Reise.
Bislang musste einer der beiden Bausteine entweder eine Unfall-, Gesundheits- oder finanzielle Vorsorge sein. Nun gibt es keine Vorgaben zur Auswahl mehr.
„Smart Start“ kommt mit „Cashback-Boni“. Auch diese Gutschriftenregelung wurde mit der Neuauflage geändert. Bisher gab es drei Monate nach dem Zustandekommen eines gültigen Bündels eine Gutschrift in Höhe von zwei Monatsprämien.
Die neue Regelung: Wenn innerhalb von zwölf Monaten mindestens zwei verschiedene Bausteine abgeschlossen werden, werden für Kfz-Versicherungen und finanzielle Vorsorge zwei Monatsprämien erstattet, für Produkte aus den sechs anderen Sparten drei Monatsprämien.
Die Laufzeit einer Lebensversicherung muss dabei mindestens zehn Jahre betragen. Bei Lebensversicherungen wird bei vorzeitiger Kündigung der Rückkaufswert um die anteilige Prämiengutschrift reduziert.
„Die Cashback-Auszahlung erfolgt drei Monate nach dem Abschluss der Versicherungsbausteine“, erläutert die Generali. Ausgenommen von der Regelung sind Produkte mit Einmalprämie oder kurzfristige Verträge, die eine Laufzeit von weniger als einem Jahr haben.
Weitere Informationen zu „Smart Start“ sind auf der Produktwebseite der Generali abrufbar.
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